Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1) Ist in diesem Fall eine einvernehmliche Rückabwicklung möglich?
Falls ja, bei der Schenkung an mich fiel keine Grunderwerbsteuer an, weil der Schenkungsbetrag unter 400.000 € lag. Ist das bei der Rückabwicklung ebenfalls der Fall?
Und können Rückabwicklung und neue Schenkung zeitnah (evt. sogar im gleichen Notartermin für die Schenkung an meine Schwester) erfolgen?
Eine Rückübertragung ist möglich, allerdings nicht steuerfrei: Das Problem ist weniger die Grunderwerbsteuer als vielmehr die Schenkungsteuer: Während Sie als Sohn einen Freibetrag von 400.000 € haben, hat Ihr Vater nur einen Steuerfreibetrag im Verhältnis zu Ihnen von 20.000 €, solange Sie noch leben. Das ergibt sich aus § 15 i. V. M. § 16 I Nr. 5 ErbStG.
Eine Rückübertragung auf Ihren Vater löst, wenn es sich um eine Schenkung handelt, somit Schenkungsteuer aus.
Dasselbe gilt bei einer Übertragung auf Ihre Schwester.
2) Welche anderen Alternativen gibt es, um das Grundstück steuerfrei an meine Schwester zu Übertragen?
Auch Ihre Schwester hat nur einen Freibetrag von 20.000 €. Hier kann also allenfalls eine gemischte Schenkung, also ein Verkauf zu einem Preis, der 20.000 € unter dem Verkehrswert liegt, zu einem steuerfreien Erwerb führen. Alternativ kann der Freibetrag dann mehrfach ausgeschöpft werden, wenn Sie Anteile an mehrere Personen übertragen, also einen Teil an Ihre Schwester und einen weiteren Anteil an die weitere Tochter (?), ggf. noch Anteile an den Schwager, falls Ihre Schwester verheiratet ist. Ob eine solche „Stückelung" gewollt ist, wäre ggf. zu klären.
Es kann andernfalls eine Gegenleistung wie z. B. ein Nießbrauch vereinbart werden, wenn keine Schenkung erfolgen soll. Hier wäre aber zu überlegen, ob das tatsächlich gewollt ist, da in diesem Fall Ihnen das Recht zustehen würde, das Grundstück zu nutzen oder zu vermieten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
Einvernehmliche Rückabwicklung einer Grundstücks Schenkung
Erbrecht
Beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Guten Tag,
vor 5 Jahren hat mir mein Vater ein Grundstück im Wert von 250.000 € geschenkt. Rückforderungsrechte, o.ä. wurden im Übergabevertrag nicht festgehalten.
Da ich ins Ausland gezogen bin und das Grundstück nicht bebauen möchte, soll meine Schwester und seine weitere Tochter das Grundstück erhalten.
Um Schenkungsteuer zu vermeiden, möchte ich das Grundstück nicht direkt an meine Schwester weitergeben. Der Freibetrag zwischen Geschwistern beträgt leider nur 20.000 €.
Die Idee ist: Wir möchten die Schenkung einvernehmlich mit meinem Vater rückabwickeln, so dass mein Vater das Grundstück meiner Schwester schenken kann.
Meine Fragen:
1) Ist in diesem Fall eine einvernehmliche Rückabwicklung möglich?
Falls ja, bei der Schenkung an mich fiel keine Grunderwerbsteuer an, weil der Schenkungsbetrag unter 400.000 € lag. Ist das bei der Rückabwicklung ebenfalls der Fall?
Und können Rückabwicklung und neue Schenkung zeitnah (evt. sogar im gleichen Notartermin für die Schenkung an meine Schwester) erfolgen?
2) Welche anderen Alternativen gibt es, um das Grundstück steuerfrei an meine Schwester zu Übertragen?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Schenkung Schenkung Immobilie Grundstück Schwester
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