Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie ausdrücklich als Elternzeitvertretung eingestellt waren, endet Ihr Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Rückkehr der vertretenen Person, vgl. § 15 TzBfG.
D.h. rein rechtlich wäre Ihr Arbeitsvertrag allenfalls zu entfristen bzw. ein neuer Arbeitsvertrag für die neue Stelle abzuschließen. Dies geht grundsätzlich auch, während Kurzarbeitergeld bezogen wird, allerdings muss der Arbeitgeber – im Verhältnis zur Agentur für Arbeit - einen besonderen sachlichen Grund dafür vorweisen können, dass er trotz Kurzarbeit eine Neueinstellung vornehmen möchte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
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Rechtsanwalt Johannes Kromer
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Es wurde lediglich ein unbefristeter Änderungsvertrag abgeschlossen, in der die Stunden und mein Gehalt hochgeschraubt wurden. Vertragsinhalt war, dass ich nach meinem Meistertitel ein höheres Gehalt erhalte. Mein Arbeitgeber hat gegenüber der Arbeitsagentur eine Erklärung abgegeben, dass ich Person x, der sich in Elternzeit befindet, Vertretern soll und nur ich das kann weil ich den Meistertitel habe. Gleichzeitig wurde der Agentur für Arbeit mein Änderungsvertrag zugeschickt, in der nichts von einer Vertretungszeit steht. Nur lediglich dass ich nach meinem Meistertitel mehr Geld erhalte.
Mein Arbeitgeber möchte mich nicht kündigen, befürchtet aber, dass er durch die Rückkehr der Person X aus der Elternzeit , Schwierigkeiten mit der Agentur für Arbeit bekommt. Muss er sich überhaupt rechtfertigen ? Wenn man in Elternzeit ist , muss man ja wieder eingestellt werden. Und da mein Änderungsvertrag auch unbefristet ist , muss er mir ja auch nicht kündigen. Wie ist dies gegenüber der Agentur für Arbeit am besten rechtzufertigen.
Vielen Dank im Voraus
Leider kann ich nicht beurteilen, warum Ihr Arbeitgeber überhaupt Ihren Vertrag bzw. die Änderungen mit der Agentur für Arbeit abgestimmt hat. Ggf, wurden dort Förderungen oder ähnliches in Anspruch genommen, so dass die Frage aus Sicht des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit ggf. anders zu beantworten sein könnte.