Umgangsrecht Vater wie regeln?

5. März 2021 15:18 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Guten Tag,
Mein Exmann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere 5 jährige Tochter.
Wir verstehen uns aber gar nicht gut, denn er macht wie er möchte er holt sie alle 14 Tage übers Wochenende ab Freitag bis Sonntag, abgemacht war das er sie Freitag 16:30 Uhr abholt weil es bei uns vom Alltag so am besten passt doch seit heute Wille r sie freitags holen so wie er frei hat Mal 1 Uhr Mal 2 Uhr Mal 3 Uhr ml 4 Uhr und ich soll ab mittags auf ihn Zuhause warten, das kann doch so nicht richtig sein oder? Man muss doch eine feste Zeit haben wann er sie holt? Oder kann ich unsere Tochter auch zu ihm hinbringen zu 16:30 Uhr anstatt das er sie holt oder hat er das Recht dazu es zu machen wie er will?

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben tatsächlich Anspruch auf feste Zeiten. Wenn 16:30 verabredet war, müssen Sie auch erst um 16:30 Uhr zuhause sein.
Wenn der Kindesvater meint, dass Sie ab Mittag den ganzen Tag warten müssen, bis er mal Zeit hat, dann irrt er sich.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten, ihm das beizubringen. Entweder Sie reagieren nicht, wenn er vor der vereinbarten Zeit, klingelt bzw. sind dann nicht zuhause. Wenn er dann um 13 Uhr klingelt, obwohl 16:30 ausgemacht war und Sie nicht anwesend sind, muss er entweder 3 1/2 Stunden warten, bis Sie wieder zuhause sind, oder wieder gehen und später wiederkommen. Irgendwann wird er gelernt haben, dass vereinbarte Termine einzuhalten sind.

Die 2. allerdings teurere Alternative währe, vom Familiengericht festlegen zu lassen, wer das Kind wann hat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 5. März 2021 | 15:56

Problem bei ihm ist er sagte heute wnen du sie mir nicht gibst dann komm ich nicht wieder und du hast dann das Problem das sie das Wochenende nicht kommen durfte und kannst dich mit dem Jugendamt rumschlagen..
Normalerweise ist immer 16:30 Uhr abgemacht gewesen und jetzt kommt er auf den Trichter er ist um 14/15 Uhr in der Firma ca dann kann er sie ja einfa hbschin abholen... Was soll ich nur tun? Bitte helfen sie mir kurz ncohml wie ich genau handeln soll ohne Gericht ...

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. März 2021 | 17:06

Sehr geehrte Fragestellerin,

dies ist eine gute Gelegenheit mit dem Kind die Uhrzeit zu üben. Erklären Sie dem Kind, dass der Papa um 16:30 kommt, um sie abzuholen und zeigen dem Kind auf einer Übungsuhr, welche Stellung die Zeiger um 16:30 Uhr haben.
Um 16:30 Uhr zeigen Sie dem Kind, dass die Uhrzeiger jetzt die richtige Stellung haben und der Papa wohl nicht pünktlich ist.
Dann zeigen Sie dem Kind um 16:45 Uhr noch einmal die Uhrzeit und erklären Ihrem Kind:

Zitat:
Jetzt hat Papa schon 15 Minuten Verspätung:


Um 17 Uhr zeigen Sie dem Kind, dass der Papa schon 30 Minuten Verspätung hat, ziehen daraus die Schlussfolgerung, dass der Papa keine Lust hat, das Kind zu sehen und Sie sich stattdessen ein schönes Wochenende mit dem Kind machen. Stellen Sie Ihrer Tochter ihr Lieblingsessen auf den Tisch und spielen etwas mit ihr.

Dann weiß Ihre Tochter, dass Sie ihr den Kontakt zum Vater nicht verbieten, sondern der Vater der Böse ist, der die Tochter nicht abgeholt hat.

Dem Jugendamt können Sie auf Nachfrage mitteilen, dass 16:30 vereinbart war, der Vater aber um 16:30 nicht da war.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 10. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER