Hausverwaltung Reagiert nicht auf Anfragen

| 27. Januar 2021 11:57 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Welche rechtlichen Schritte kann ein Wohnungseigentümer unternehmen, wenn die Hausverwaltung die Installation eines Glasfaseranschlusses in seiner Wohnung verweigert, obwohl alle technischen Voraussetzungen gegeben sind?

Der Wohnungseigentümer kann einen Beschluss der Eigentümerversammlung herbeiführen, der die Installation des Glasfaseranschlusses erlaubt. Sollte die Hausverwaltung weiterhin die Zusammenarbeit verweigern, kann der Wohnungseigentümer rechtliche Schritte einleiten und ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Im Rahmen eines Internet Anbieter Wechsels möchte ich ein Glasfaser Anschluss in meine Wohnung legen lassen.

Folgende Rahmenbedingungen sind gegeben:

- Der Hausanschluss ist bereits im Keller vorhanden
- Es gibt Kabelrohre die bis zur Wohnung gehen.
- Es empfiehlt sich an einem Kabelkanal eine Wartungsklappe zu installieren. Dies würde ich auf eigene Kosten im Rahmen der Aktion übernehmen.

Die Hausverwaltung verweigert aber die Kommunikation und die Zusammenarbeit. Wie soll ich weiter verbleiben.

27. Januar 2021 | 12:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


leider ist so ein unmögliches Verwalterverfahren kein Einzelfall, sodass Sie nun wie folgt vorgehen müssen:


Schreiben Sie den Verwalter nachweislich (!) an, fordern Sie die ordnungsgemäße Verwaltung und damit Reaktion auf bisherige Schreiben unter Fristsetzung ein.

Sollte ein Beirat bestehen, schreiben Sie diesen an, bitten um ein Gespräch gemeinsam mit dem Verwalter.


Fruchtet das nichts, müssten Sie die Angelegenheit als Tagesordnungspunkt auf die nächste Eigentümerversammlung nehmen lassen, sodass eine Beschlussfassung zu erfolgen hat, die der Verwalter umsetzen muss, will er sich nicht schadenersatzpflichtig machen.


Erst dann wäre die Möglichkeit gegeben, den Verwalter mit gerichtlicher Hilfe zur Beschlussumsetzung zu zwingen.


Leider lässt das WEG eine andere, weniger umständliche Vorgehensweise nicht zu. Keinesfalls dürfen Sie eigenmächtig die geplanten Änderungen vornehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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