Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen zu erhalten.
Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass in der Schweiz keine Halterhaftung, sondern die Fahrerhaftung gilt.
Dies bedeutet, dass nur derjenige für den Verkehrsverstoß verantwortlich ist, der ihn auch tatsächlich begangen hat. Die Ermittlungsbehörde trägt insofern die Beweislast.
In Ihrem Fall würde sich damit auch die Frage stellen, ob Sie auf den bei der Geschwindigkeitskontrolle geschossenen Fotos als Fahrerin zu identifizieren sind, falls nein, könnte dies ein Ansatzpunkt für eine mögliche Verteidigung im Verfahren darstellen, indem zum Beispiel keine Angaben zum Lenker des Fahrzeugs gemacht würden.
Bei dem von Ihnen begangenen Verstoß haben Sie mit zwei Verfahren zu rechnen, zwischen denen differenziert werden muss:
einmal steht ein gerichtliches Strafverfahren im Raum. Hier droht im Rahmen eines entsprechenden Gerichtsentscheids eine am konkreten Einkommen und bezogen auf die Umstände des Einzelfalls orientierte Geldstrafe. Die Höhe solcher Geldstrafen ist in der Schweiz zum Teil beträchtlich, Sie müssen grundsätzlich bei dem vorliegenden Verstoß mit einem Betrag ggf. über 1.000 € rechnen.
Parallel steht in dem Administrativverfahren die Aberkennung Ihres ausländischen Führerscheins im Raum, was einem begrenzten Fahrverbot in der Schweiz entspricht.
Da Sie somit mit nicht ganz unerheblichen Konsequenzen rechnen müssen, rate ich Ihnen dringend an, sich Rechtsberatung bei einem Kollegen vor Ort einzuholen, um mit diesem die günstigste Vorgehensweise genau besprechen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Monika C. Mack
- Rechtsanwältin -
Geschwindigkeitsüberschreitung Schweiz, wie soll ich mich verhalten?
25. Januar 2008 10:05 |
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Verkehrsrecht
Hallo,
ich habe heute eine Anzeige der Bussenzentrale des Kantons Basel bekommen. Ich lebe seit 1 Jahr (B-Aufenthaltserlaubnis) in der Schweiz, bin Deutsche u bin noch im Besitz meines dt. Füherscheins.
Ich bin auf der Autobahn 30km/h zu schnell gefahren und es trifft die Ziffer 303.3 F zu.Hier steht, dass ich nun in den nächsten 10 Tagen den verantwortlichen Lenker angeben muss, Einsprachen sind nur schriftlich zu machen und dass ich von der Verzeiggung u dem Administrativverfahren gemäss 16SVG Kenntnis nehmen. Wie soll ich mich verhalten u was kann auf mich zukommen???
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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