Sehr geehrter Fragesteller,
Zivilrechtlich hat der Vermieter keinerlei Anspruch auf einen Schadensersatz Anspruch, dieser verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache. Ich gehe davon aus, dass diese Frist bereits ausgelaufen ist. Der Vermieter müsste in dieser Zeit die Mängel konkret auflisten und konkret auch mit der Mietsicherheit aufrechnen. Hiervon gehe ich derzeit nicht aus. Ich würde daher noch die Frist von sechs Monaten abwarten, um ihn dann aufzufordern, die volle Mietsicherheit innerhalb von zwei Wochen zu überweisen. Tut er dies nicht, könnten Sie zum einen eine Strafanzeige wegen Untreue stellen und zum anderen ihm gerichtlich zur Zahlung verklagen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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