Grundbuchberichtigung Erbfall

19. Oktober 2020 17:50 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann ich als Alleinerbin mit Generalvollmacht mir nach dem Tod die Hälfte des Hauses ohne Erbschein schenken?

Nein, denn als Alleinerbin eines handschriftlichen Berliner Testaments können Sie die Hälfte des Hauses nicht einfach durch eine Schenkung an sich selbst übertragen. Nach dem Tod Ihres Ehegatten ist die Generalvollmacht nicht mehr gültig.

Guten Tag,

Nach dem Tod meines Ehemannes
möchte ich die Hälfte unseres Einfamilienhauses auf mich umschreiben im Grundbuch.
Da sämtliche weiteren Vermögensangelegenheiten bereits geklärt sind, möchte ich den Erbschein , der ja den gesamten Nachlass als Kosten umfassen würde, umgehen.
Ein "Überweisungszeugnis" nach
Paragraph 36 GBO wurde abgelehnt " da keine Mehrheit von Erben vorhanden sei".
Bin Alleinerbin nach einem handschriftlichen "Berliner Testament",keine Kinder, keine weiteren Erben.
Bin im Besitz einer transmortalen
notariellen Generalvollmacht u.a. mit folgendem Wortlaut:
"Die Bevollmächtigte ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen
Namen und als Vertreterin Dritter
vorzunehmen ( Befreiung von den
Beschränkungen gemäß Paragraph 181 BGB).
Frage:
Kann ich mir die Hälfte des Hauses
schenken (Insichschenkung) und zwar unentgeltlich?

Vielen Dank

19. Oktober 2020 | 18:21

Antwort

von


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Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Schenkung oder sonstige Übertragung mittels der Generalvollmacht kommt leider nicht in Betracht. Ein solches ( zweiseitiges ) Rechtsgeschäft setzt zumindest zwei Rechtssubjekte voraus, den Übertragenden ( Schenker ) und den Übernehmenden ( Beschenkten ), auch wenn ein Rechtssubjekt dabei von dem anderen vertreten wird.

Eine Vertretung mittels der Vollmacht ist nach dem Ableben Ihres Ehegatten nicht mehr möglich, da Sie als Alleinerbin seine Rechtsnachfolge angetreten haben.

Da es sich um ein handschriftliches Testament , nicht um eine notarielle Urkunde, handelt, werden Sie wohl bedauerlicherweise um einen Erbschein nicht herum kommen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

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