Ein unverheiratetes Paar kauft zu ungleichen Teilen eine Eigentumswohnung. Im Grundbuch stehen beide 50:50. Die Frau bezahlt allerdings komplett die Kaufnebenkosten sowie die Renovierungskosten. Der Mann bezahlt die monatliche Tilgungsrate, da die Frau aufgrund eines Auslandaufenthalts noch woanders die Miete leisten muss. Im Kreditvertrag ist der Mann als Hauptschuldner vermerkt.
Nach der Trennung möchte die Frau die andere Hälfte der Eigentumswohnung sowie Kreditvertrag übernehmen. Hat die Frau ein Anrecht auf die Rückzahlung der Hälfte der Kaufnebenkosten von dem Mann? Falls ja, wäre es wichtig dieses Recht noch vor der Eigentumsübertragung beim Notar einzufordern?
die Frau hat kein Anrecht auf die Rückzahlung der Hälfte der Kaufnebenkosten von dem Mann - dafür gibt es nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung keine Rechtsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller7. Oktober 2020 | 11:22
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass mündlich abgemacht wurde dass die Frau den Anteil des Mannes an den Kaufnebenkosten erstmal vorstreckt. Dieser gleicht seinen Beitrag durch einen später eingegangenen Erlös aus in dem er die Renovierungskosten übernimmt (in gleicher Höhe). Ist es dann nicht ein Vertragsbruch bei einem mündlich geschlossenen Darlehensvertrag unter Privatleuten?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt7. Oktober 2020 | 11:31
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
wenn es so einen - zu beweisenden- Vertrag gibt, gibt es einen Anspruch aus dem Vertrag, der auch vor dem notariellen Übertragungsvertrag geklärt werden sollte.