Sehr geehrte Fragestellerin,
das von Ihnen hier aufgesetzte Schriftstück würde - sofern es entsprechend unterzeichnet wird - beweisen, dass Sie 120000,00 EUR verliehen haben, d.h. sollte Ihr Vertragspartner den Erhalt des Betrages als Darlehen abstreiten (z.B. eine Schenkung behaupten), könnten Sie die Vergabe als Darlehen vor Gericht nachweisen. Den tatsächlichen Zahlungsfluss können Sie durch die entsprechenden Bankbelege nachweisen.
Im übrigen verpflichtet sich Ihr Partner hier lediglich zur Zahlung von Zinsen, um den geliehenen Betrag zurück zu erhalten müßten Sie das Darlehen erst kündigen. Sinnvoller ist es sicher, hier feste Laufzeiten, Tilgungen und und genaue Fälligkeiten aufzunehmen.
Sicherheiten irgendwelcher Art für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit Ihres Vertragspatners ergeben sich aus dem Schreiben für Sie nicht.
Bei einem Betrag dieser Größenordnung sollten Sie die Ausgabe für einen Rechtsanwalt vor Ort nicht scheuen und dort einen detaillierten Darlehensvertrag ausarbeiten lassen. Insbesondere sollten Sie einen solchen Betrag nicht ohne entsprechende Sicherheiten verleihen, die natürlich vor Übergabe des Geldes vorhanden sein müssen. Eine - nicht weiter bezeichnete - Grundschuld, die irgendwann einmal irgendwo eingetragen werden soll, sichert Sie nicht ausreichend ab.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hier eine erste Einschätzung geben.
Mit freundlichem Gruss
Lausch
- Rechtsanwältin -
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Lausch
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