privater Darlehensvertrag

10. Januar 2008 14:01 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag sehr geehrte/r Berater/in,

ich habe einem Freund Geld geliehen - nicht weil er verarmt ist,sondern er baut Häuser und kann mir mein Geld mit 6% verzinsen.
Ist der von mir aufgestellte Vertrag so ok und wirksam (falls der Freund sich weigert zu zahlen bzw. stirbt?)

Hier ist eine Kopie:


Schuldschein
Darlehensvereinbarung


Ich, ... München, habe von


Frau ... ein Darlehen in Höhe von


Euro 120.000,--


(in Worten: Euro einhundertzwanzigtausend) empfangen und verpflichte mich, dieses ab dem 01.02.2008 mit 6 % p.a. zu verzinsen. Die Zinsen werden monatlich rückwirkend – somit erstmals am 01.03.2008 - mit Euro 600,-- an Frau ***** bezahlt.

Über den Betrag in Höhe von Euro 120.000,-- wird in 2008 noch eine erstrangige Grundschuld eingetragen.

Zur Rückzahlung des Darlehens bin ich jederzeit ohne Kündigung auch in Teilbeträgen berechtigt.



München , den 31.01.2008


Name und Unterschrift

10. Januar 2008 | 14:58

Antwort

von


(94)
Stettiner Str. 106
40595 Düsseldorf
Tel: 0176-43025411
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Gabriele-Lausch-__l103403.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,
das von Ihnen hier aufgesetzte Schriftstück würde - sofern es entsprechend unterzeichnet wird - beweisen, dass Sie 120000,00 EUR verliehen haben, d.h. sollte Ihr Vertragspartner den Erhalt des Betrages als Darlehen abstreiten (z.B. eine Schenkung behaupten), könnten Sie die Vergabe als Darlehen vor Gericht nachweisen. Den tatsächlichen Zahlungsfluss können Sie durch die entsprechenden Bankbelege nachweisen.
Im übrigen verpflichtet sich Ihr Partner hier lediglich zur Zahlung von Zinsen, um den geliehenen Betrag zurück zu erhalten müßten Sie das Darlehen erst kündigen. Sinnvoller ist es sicher, hier feste Laufzeiten, Tilgungen und und genaue Fälligkeiten aufzunehmen.
Sicherheiten irgendwelcher Art für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit Ihres Vertragspatners ergeben sich aus dem Schreiben für Sie nicht.
Bei einem Betrag dieser Größenordnung sollten Sie die Ausgabe für einen Rechtsanwalt vor Ort nicht scheuen und dort einen detaillierten Darlehensvertrag ausarbeiten lassen. Insbesondere sollten Sie einen solchen Betrag nicht ohne entsprechende Sicherheiten verleihen, die natürlich vor Übergabe des Geldes vorhanden sein müssen. Eine - nicht weiter bezeichnete - Grundschuld, die irgendwann einmal irgendwo eingetragen werden soll, sichert Sie nicht ausreichend ab.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hier eine erste Einschätzung geben.
Mit freundlichem Gruss
Lausch
- Rechtsanwältin -


ANTWORT VON

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