Kurzarebeitergeld, was ist ein erheblicher Arbeitsausfall

22. Juli 2020 15:32 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

IN unserem Betrieb sind 21 Mitarbeiter beschäftigt, davon 10 Minijobber und 4 kurzfristig Beschäftigte. Alle Mitarbeiter werden derzeit um mindestens 10% weniger beschäftigt als vereinbart.

2 Vollzeitangestellte sollen in Kurzarbeit. Haben wir Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder müssen wir 3 Vollzeitangestellte in Kurzarbeit schicken?

26. Juli 2020 | 07:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt gemäß § 96 SGB III dann vor, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mindestens 10 % erleiden.

Dabei wird seitens der Agentur für Arbeit kein Kurzarbeitergeld für die Minijobber und kurzfristig Beschäftigten erstattet, allerdings sind diese bei der Bestimmung der 10 % Grenze mit einzubeziehen.

Daher müssen Sie für alle Arbeitnehmer die 10 % Entgeltausfall Grenze prüfen, wirtschaftlich sinnvoll ist wahrscheinlich, durch die teilweise fehlende Erstattung, wenn Sie die Vollzeitkräfte in Kurzarbeit schicken. Daher sollten Sie mindestens 3 Vollzeitkräfte in Kurzarbeit schicken.


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt



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