Lohnkürzung (ERA Abstufung)

6. Mai 2020 09:09 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund gesundheitlicher Probleme, wurde mein Tätigkeitsbereich in der Firma geändert, früher Maschinenführer nun Monteur.

Nun soll meine Entgeltgruppe von 6B auf 5A runtergestuft werden und meine Leistungszulage von 14% auf 0 gesetzt.
Mein Arbeitgeber forderte mich auf diese Änderung zu unterschreiben welches ich nicht tat, da ich um Bedenkzeit gebeten habe um mich zu informieren. Ich habe eine Schwerbehinderung und somit greift das Sonderkündigungsrecht.

Jedenfalls habe ich bereits den Gewerkschaftsanwalt der IG Metall um Rat gebeten und stehe mit ihm nun in Kontakt.

Meine Frage ist:

Sollte ich über mein Privatrechtsschutz einen zusätzlichen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Mit freundlichen Grüßen


Einsatz editiert am 06.05.2020 11:46:33

6. Mai 2020 | 12:31

Antwort

von


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Die Rechtsekretäre der Gewerkschaften, also die Gewerkschaftsanwälte, sind im allgemeinen recht kundig, vor allem wenn es um die einzelnen Tarifverträge geht die die Gewerkschaften ja entsprechend ausgehandelt haben. Vom Prinzip her sind Sie also bei der Gewerkschaft, normalerweise ganz gut aufgehoben. Der Vorteil bei der Gewerkschaft und dem Rechtsschutz durch die Gewerkschaft ist, dass Sie in aller Regel keine Selbstbeteiligung bezahlen müssen.

In der privaten Rechtschutzversicherung müssen Sie im allgemeinen eine Selbstbeteiligung bezahlen (meist 150 EUR). Es ist also im allgemeinen etwas teurer, wenn Sie zusätzlich einen Anwalt beauftragen. Allerdings ist es manchmal so, dass die Gewerkschaft aus sozusagen tarifpolitischen Gründen an bestimmte Themen nicht sogar herangeht. Diese Einschränkungen hat der unabhängige Anwalt natürlich nicht.

Im Grunde genommen können Sie sich mit der eventuellen Einschaltung eines Anwalts noch etwas Zeit lassen. Mein Vorschlag ist, dass Sie abwarten wie der Kontakt mit dem Gewerkschaftsanwalt abläuft und ob dieser in Ihrem Sinne aktiv wird. Sollte das sich hinziehen oder nicht in Ihrem Sinne sein, können Sie immer noch eine zweite Meinung einholen indem Sie selbst einen Anwalt beauftragen. Wenn allerdings schon ein Prozess läuft, dann ist das sicherlich nicht mehr der richtige Zeitpunkt. die Entscheidung zu einem Anwalt zu wechseln sollte also vor Beginn eines Gerichtsprozesses erfolgen.


Rechtsanwalt Jörg Klepsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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