Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Sie sind Eigentümerin der Waren und haben damit im Falle der Insolvenz des Logistikunternehmens einen Anspruch auf Herausgabe Ihrer Waren (sog. Aussonderungsrecht). Dieser Anspruch steht Ihnen sofort nach dem Eintritt der Insolvenz zu, wenn klar ist, dass die vereinbarten Dienstleistungen durch das Unternehmen nicht mehr erbracht werden können.
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet Ihnen Ihre Waren unverzüglich herauszugeben. Dabei wird man ihm dennoch eine gewisse Umsetzungsfrist zur Bearbeitung einräumen müssen, deren Länge davon abhängt, um wieviele Waren und um welche Art von Waren es sich handelt. Da Ihnen der Versand angeboten wurde, sollte ein solcher möglich sein. Auch hier dürften aber je nach Umfang mindestens 1-2 Wochen Bearbeitungszeit angemessen sein.
Sollten Sie dringend auf Ihre Waren angewiesen sein, bietet es sich an, nach telefonischer Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter, die Waren vor Ort abzuholen. In diesem Fall sparen Sie die Bearbeitungszeit durch den Insolvenzverwalter sowie die Versandzeit und kommen schneller an Ihre für die Kunden benötigten Waren.
Aufgrund der unterbliebenen Versendung Ihrer Waren durch das Logistikunternehmen an die Kunden, stehen Ihnen zudem unter Umständen Schadenersatzansprüche zu, die Sie aufgrund der Insolvenz des Unternehmens zur Insolvenztabelle anmelden können. Erfahrungsgemäß werden Sie von diesen Forderungen jedoch wahrscheinlich nur einen prozentualen Anteil erhalten. Zudem müssten Sie ggf. den konkreten Schaden, der Ihnen entstanden ist und die Pflichtverletzung aus dem bestehenden Logistikvertrag nachweisen.
Zusammenfassend empfehle ich Ihnen sich zeitnah mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und auf die Dringlichkeit des Versandes Ihrer Waren hinzuweisen, bzw. je nach Möglichkeit einen Termin zur Abholung Ihrer Waren zu vereinbaren.
Da nach Ihrer Schilderung bereits eine Woche seit dem Versand der Bestandsliste verstrichen ist, sollte es dem Insolvenzverwalter auch zeitnah möglich sein, den Versand Ihrer Waren zu veranlassen. Es ist davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter Ihrer Aufforderung zeitnah nachkommen wird, da er sich andernfalls bei durch ihn zu vertretenen Verzögerungen ebenfalls schadenersatzpflichtig macht und Ihnen Ihren durch die Verzögerung entstandenen Schaden ersetzen muss.
Ich hoffe Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Sollten noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Patrick Zobel
Insolvenzverwaltung
Zusammenfassung
Dem Insolvenzverwalter einer Logistikfirma ist eine angemessene Zeit zur Herausgabe von fremdem Eigentum zuzugestehen, deren Länge auch von Art und Umfang der herauszugebenden Waren abhängig ist.
Dem Insolvenzverwalter einer Logistikfirma ist eine angemessene Zeit zur Herausgabe von fremdem Eigentum zuzugestehen, deren Länge auch von Art und Umfang der herauszugebenden Waren abhängig ist.
Hallo,
ich habe den Warenbestand meines Onlineshops bei einer Logistikfirma, die nach Bestellung im Onlineshop , in meinem Auftrag die Waren versendet. Diese Logistikfirma hat jetzt Insolvenz angemeldet. Sie hat alle Arbeiten stillgelegt. Nach Telefonat mit dem Insolvenzverwalter, sollte es mir möglich gemacht werden, nach Zusendung einer Bestandsliste, das entweder die Artikel versendet werden oder ich eine Teil aus dem Lager holen kann. Leider habe ich auch noch nach 1 Woche keine Waren und muss meine Besteller vertrösten oder Bestellungen stornieren. Wie kommen ich an meine Waren? Was ist zulässig in welchem Zeitrahmen? Was sind meine Rechte?
mit bestem Dank
Insolvenz Insolvenz Insolvenzverwalter
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Danke für die präzisse und schnelle Antwort
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