privater Verkäufer möchte nach abgeschlossenem Kauf vom Verkauf zurücktreten

15. Januar 2020 18:43 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Hallo,
Vor kurzer Zeit habe ich eine Rolex 116610LN von einem Privatverkäufer auf Ebay gekauft.
Ich habe die Uhr bei dem Verkäufer Zuhause abgeholt und dort in Bar bezahlt. Zur Verstärkung habe ich meinen Vater mitgenommen.
Der Vertrag, den der Verkäufer selbst aufgesetzt hat, sieht so aus:
,,Der Artikel wurde über ebay verkauft und ersteigert. Es gilt im Folgenden immer die Beschreibung der Uhr lt. ebay-Artikelnummer .............
Der Verkäufer ist Eigentümer des Vertragsgegenstands. Der Gegenstand ist frei von Rechten und Ansprüchen Dritter. Der Verkäufer sichert die Echtheit der Uhr zu. Im Rahmen eines Privatverkaufs besteht keine Garantie oder Gewährleistung über die o. g. Punkte hinaus. Der oben bezeichnete Kaufgegenstand wird unter Ausschluss der Mängelhaftung verkauft, soweit nicht der Verkäufer für die oben oder nachfolgend beschriebenen Eigenschaften eine Garantie übernommen hat.

Der Verkäufer bestätigt den Empfang des Geldbetrages in H. v. 9750€.

Der Käufer bestätigt den Empfang des Vertragsgegenstands am 12.01.2020.'
Zudem stand in der Ebay Beschreibung:
,,Wichtiger rechtlicher Hinweis: Da es sich bei dieser Auktion um einen Privatverkauf handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung und Rücknahme. Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach EU-Recht gesetzlich zustehende Garantie bei Neuwaren völlig zu verzichten. ......'

Um 100% sicher zu gehen, dass die Uhr echt ist, habe ich den Konzessionär, welcher die Uhr dem Ebay-Verkäufer verkauft hat, gefragt ob eine Uhr mit der Referenznummer meiner Uhr tatsächlich bei ihm gekauft wurde.
Dieser bestätigte mir dass die Uhr bei ihnen verkauft wurde.
Daraufhin wurde der Ebay-Verkäufer vom Konzi angerufen, und ihm wurde mitgeteilt, dass Rolex ihm keine Uhr mehr verkaufen wird.
Nun hat sich heute ( nach 3 vollen Werktagen) der Verkäufer telefonisch bei mir gemeldet und von mir verlangt den Kauf rückgängig zu machen, sodass er die Uhr zurück kriegt und ich mein Geld zurück kriege.
Ich möchte die Uhr aber behalten.
Meine Frage lautet: Hat der Verkäufer irgend einen rechtlichen Anspruch, sodass er den Kaufvertrag kündigen kann und ich somit die Uhr zurückgeben muss?
Wir haben weder mündlich noch schriftlich vereinbart, dass ich mich nicht beim Konzi oder bei irgend einer anderen Person über die Uhr informieren darf. (mein Vater kann dies bestätigen, da er, wie schon erwähnt, auch beim Kauf dabei war)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.

Es gilt hier der alte Grundsatz pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Dass der Kaufvertragsschluss sich nachträglich als nachteilig für den Verkäufer entpuppt, ist in diesem Zusammenhang irrelevant und verschafft dem Verkäufer insbesondere kein Rücktrittsrecht. Gemäß § 433 BGB konnten Sie daher die Übergabe und Übereignung der Uhr verlangen und der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Einschätzung behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

FRAGESTELLER 7. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER