Frage bzgl. Hauskauf aus vorgezogenem Erbe mit Auszahlung für Schwester

14. November 2019 17:56 |
Preis: 60,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
meine Eltern haben vor einiger Zeit ihr Haus verkauft und möchten nun zusammen mit meiner Frau und mir gemeinsam ein Haus bewohnen.
Mittlerweile haben wir ein Haus gefunden:
Kaufpreis 225.000 Euro + anfallende Gebühren + Maklerprovision

Meine Eltern stellen mir nun 200.000 Euro zur Verfügung um das Haus zu erwerben.
Der Rest soll von meiner Frau und mir finanziert werden. Natürlich soll für meine Eltern im Gegenzug lebenslanges Wohnrecht für eine der Wohnungen ins Grundbuch eingetragen werden.

Nun wollen meine Frau und ich in diesem Zuge auch einige Konsumkredite und Dispo Kredit etc. ablösen und natürlich soll auch noch etwas am Haus renoviert werden bzw. einiges im Garten gemacht werden.
Hinzu kommt dass wir meine Schwester (es gib keine weitere Geschwister) gerne mit ihrem "Pflichtteil" direkt auszahlen wollen. Natürlich aber nur in Form von den 200.000 € minus dem Wert vom Wohnrecht der Eltern und davon nun den Pflichtteil.

Wir haben nun ein sehr gutes Angebot von einer Baufinanzierung über 170.000 Euro erhalten. Allerdings teilte uns der Herr vom Baufinanzierer mit, dass er die 170.000 nur für den Hauskauf oder Modernisierungsmaßnahmen geben kann. Nicht zum ablösen von Konsumkrediten etc.

Der Vorschlag war daher schnell gefunden: Die 170.000 Euro vom Baufinanzierer direkt für den Hauskauf verwenden.

Das Problem: Nun werden die 200.000 Euro ja nicht mehr komplett zum Hauskauf verwendet sondern nur ein geringer Teil von 55.000 Euro. Der Rest würde in diesem Fall ja für die anfallenden Kosten vom Hauskauf, Ablöse der Kredite und auch die Ausbezahlung meiner Schwester selbst verbraucht werden.

Nun endlich die Frage:
Kommt es rechtlich zu Problemen wenn wir die Aufteilung, wie oben beschrieben, mit der Baufinanzierung machen und aber trotzdem schriftlich festgehalten werden soll, dass die 200.000 zum Hauskauf sind und darüber hinaus eine Pflichtteil Auszahlung an meine Schwester unter Anrechnung des Wohnrechts meiner Eltern erfolgen soll?
Wie ist dieses Problem am besten zu lösen?

Besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

14. November 2019 | 18:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Die einfachste Variante wäre, wenn Ihre Eltern Ihnen im Weg der vorgezogenen Erbfolge das Geld überlassen würden. Dann kann im notariellen Vertrag auch die Pflichtteilsauszahlung an die Schwester geregelt werden.

Auch eine gemischte Schenkung (200.000€ geschenkt - Wohnrecht) ist denkbar.

Grundsätzlich muss für die Übergabe des Geldes keine Zweckbindung enthalten.

Es empfiehlt sich einen notariellen Vertrag zu errichten. Ungefährer Wortlaut wäre dann ungefähr "zur Umsetzung der Anschaffung eines Eigenheims sowie notwendigen Renovierungen überlassen wir ... die Summe von 200.000 € an ... Im Gegenzug erhalten wir ein Wohnrecht an .... " Außerdem sollten Sie in den Vertrag aufnehmen, dass keine Ausgleichsverpflichtung über den Pflichtteil hinaus an Ihre Schwester vorgenommen werden soll. Der Wert des Wohnrechts wäre sinnvollerweise auch im Vertrag zu beziffern.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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