Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Vorgehen erscheint so, als ob man eine Änderungskündigung umgehen will. Doch die Vorlage der Unterlagen und das Angebot stellt keine Änderungskündigung dar. Eine solche muss klar und unmissverständlich erklärt werden und darf nicht ab sofort wirken, sondern unter Einhaltung der für Sie geltenden Kündigungsfristen.
Wenn Sie das Angebt nicht annehmen, dann läuft der Vertrag weiter. Ob der Arbeitgeber dann die Änderungskündigung oder eine Kündigung ausspricht, bleibt abzuwarten. Ebenso ob diese dann wirksam ist oder ob man erfolgreich dagegen vorgehen kann, muss man dann prüfen. Gegen eine Kündigung kann innehrlab von drei Wochen beim Gericht Klage erhoben werden.
Sofern Sie den Vertrag unterschreiben, kann dann dagegen nicht mehr erfolgreich vorgegangen werden, da Sie durch die Unterschrift der Vertragsänderung zugestimmt haben, was Sie ja grundsätzlich nicht müssen. Wenn Sie dann die benannten Aufgaben nicht ausführen können, kann der Arbeitgeber Sie abmahnen und später aus personenbedingten Gründen kündigen.
Sie sollten daher mit dem Arbeitgeber, vor einer evtl. Unterschrift, die Problematik erörtern und eine Einarbeitung o.ä. fordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Antwort
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