Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren, wenn Sie nicht geflogen sind.
Voraussetzung ist, dass Sie einen Vertrag mit der Fluggesellschaft hatten, namentlich einen Beförderungsvertrag.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob Sie über ein griechisches Buchungsportal gebucht haben, da die Portale sogut wie immer nur Vermittler sind. Prüfen Sie das Portal im Hinblick darauf. Es kommt nie vor, dass ein Buchungsportal selbst zum Vertragspartner wird. Dann aber hätten Sie diesen Anspruch gegen das Buchungsportal.
Der Prei der Steuern und Gebühren ist leider oft nicht explizit aufgelistet. In solchen Fällen sind mehrere Lösungen denkbar. Kennen Sie jedoch den Anteil der Gebühren, so ist es viel einfacher.
Viele Fluggesellschaften versuchen sich, vor Zahlungen zu drücken. Lassen Sie sich dadurch nicht beeindrucken; nach der 2.Aufforderung ist meist Klage angebracht. Diese greift in fast allen Fällen durch und hilft zum gewünschten Erfolg.
Zusammengefasst: Sie haben einen Anspruch auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren, wenn sie einen Fluggastbeförderungsvertrag geschlossen hatten, gegen die Fluggesellschaft(99% der Fälle). Diese versuchen, die Ansprüche durch Ignoranz abzuwehren. Dagegen können Sie bei dem deutschen Gericht des Orts des Abflugs o.ä. klagen- die Kosten des Rechtsstreits trägt der Unterlegene.
So eine Klage ist leicht alleine zu formulieren, Sie können sich aber auch professioneller Hilfe bedienen.
Nur wenn ein anderer Vertragspartner wurde, als die Fluggesellschaft ( zB bei Pauschalreisen oder Reise-Bündeln) kann eine andere Konstellation gegeben sein. Gerne können Sie mich anrufen, wenn Sie sich unsicher sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe eine Nachfrage zu ihrem Satz "Dagegen können Sie bei dem deutschen Gericht des Orts des Abflugs o.ä. klagen-", heißt das, die Klage muß bei dem Gericht eingereicht werden, wo der Abflug hätte stattfinden müssen oder kann es bei jedem Gericht eingereicht werden?
Vielen Dank!
Dies ist möglich bem AG am Sitz der Gesellschaft oder am Abflug- bzw. Ankuftsflughafen(örtlich)