Sehr geehrte Ratsuchende,
das kommt darauf an, wie hoch diese Grundschuld noch valutiert. Das bedeutet die Grundschuld selber dient nur zur Absicherung (i.d.R.) eines Darlehens. Selbst wenn das Darlehen komplett abgezahlt ist kann die Grundschuld noch im Grundbuch eingetragen sein, obwohl keine Verbindlichkeit mehr besteht.
Es kommt also darauf an, in welcher Höhe das Darlehen für diese Grundschuld tatsächlich noch besteht.
Im übrigen würde ich Ihnen raten, im vorliegenden Fall so schnell wie möglich einen Kollegen vor Ort zu konsultieren, da es in solchen Fällen eine Menge zu beachten gibt. Wenn es erst zum Streit mit den Miterben gekommen ist, werden Sie ohnehin einen Anwalt brauchen, nur dann wird es erfahrungsgemäß viel teurer für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Grundschuld
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Erbrecht
Unsere Familie hat 1997 ein Haus geerbt.Wir sind eine Erbengemeinschaft.Mein Vater ist im Februar dieses Jahres verstorben,ein Testament hat er leider nicht geschrieben.
Er hat aus erster Ehe noch 2 Kinder die aber zu senen Lebzeiten nicht`s von Ihm wissen wollten.
Diese 2 Kinder möchten jetzt Ihr Erbteil ausgezahlt bekommen,
meinem Vater gehörte 1/4 von diesem Haus.
Nach ermitteltem Vekehrswert und Abzug vom Nißbrauch meiner Mutter steht diesen Kindern ca.1300Euro pro Person zu.
Beide Kinder wollen jetzt aber von uns jeder 10.000Euro ansonsten
leiten Sie die Teilungsversteigerung ein.
Auf dem Haus ist ein GRUNDSCHULD von 70.000Euro eingetragen.
Darf ich diese Grundschuld von der Erbmasse abziehen?
Bei den 1300Euro ist die Grundschuld noch nicht abgezogen.
Ich habe jetzt aber eine Urkunde der Erbengemeinschaft nochmals
durchgelesen,in der steht das zu Lebzeiten meiner Mutter keine
Auseinandersetzung möglich ist.Daher ist eine Versteigerung laut Notar nicht möglich. Gott sei Dank!
Darf ich die GRUNDSCHULD abziehen?
Haus Haus Erbmasse Grundschuld