ich habe diese Woche ein Bewerbungsgespräch gehabt und wurde gefragt ob ich vorbestraft sei, da dieses Unternehmen Ware direkt in Flugzeuge transportiert, müssen alle Mitarbeiter von der Luftsicherheitsbehörde überprüft werden. Jedoch habe ich mit dem heutigen Tag einen Strafbefehl wegen Verstoss des BTMG (Marihunna) erhalten. Es wurde eine Geldstrafe 400€ festgesetzt. Es handelt sich hier um ingesamt 28 Tagessätze.
Zitat:
Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in 2 tatmehrheitlichen Fällen gemäss Paragraf 154 a Abs..1 StPo
Fall Nr 1: 12 Tagessätze
Fall Nr 2: 15 Tagessätze
Hier nun meine Frage:
Wenn ich von meinem Unternehmen in ein paar Wochen bei der Luftsicherheit überprüft werde, werde ich kann als unzuverlässig geprüft und gekündigt werden? Kann mir das zum Verhängnis werden?
Die Geldstrafe ist kein Problem, meine grösste Angst ist dass ich den Job deswegen n nicht antreten kann. Können sie mir bitte weiterhefen?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Strafbefehl15
leider sind Ihre Befürchtungen nicht von der Hand zu weisen:
Im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung ist im Wege der Gesamtwürdigung von der Behörde zu prüfen, ob sich aus den Taten im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit ergeben.
Das muss zwar nicht automatisch der Fall sein, aber bei zwei Taten mit BTMG-Hintergrund besteht schon eine Wahrscheinlichkeit, dass die Zuverlässigkeitsprüfung dann negativ ausfallen kann.
Daher wäre zu überdenken, ob möglicherweise gegen die Strafbefehl vorzugehen ist.