Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie überlegen, die Rechnung und die entstandenen Kosten zu zahlen. (Im Falle einer Klage der Telefongesellschaft vervielfachen sich die Kosten. Allein die bisherigen Anwaltskosten dürften bei 70,20 € liegen.)
Bei Kasachstan handelt es sich nicht um EU-Ausland.
Es gelten damit nicht die günstigen Regelungen zum EU-Roaming, wonach man zu Inlandspreisen surfen kann.
Ob die Preisliste Gegenstand des Betrages ist, wäre gesondert zu prüfen.
Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB
) liegt aber nicht vor:
"Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."
Es müsste - neben einem "Willensdefizit" ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen.
Dass ein solches Missverhältnis vorliegt, bezweifle ich.
Bei Vodafone (https://www.teltarif.de/roaming/optionen-vodafone.html) beispielsweise betragen die Kosten pro 50 kB 0,94 €, was bei 4 MB (4.096 kB) 77,00 € enspricht.
Bei Congstar fallen 0,99 € pro 50 kB an (= 81,10 €).
Es scheint sich hier um den Marktpreis zu handeln, sodass Wucher bei 60 € Kosten nicht anzunehmen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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