In einer 8-er WEG hat der Bauträger einen mehrheitlichen MEA von 6/8. Die Hausverwaltung gehört ebenfalls zum Bauträger.
Wie in solchen Konstellationen in der Regel üblich, kümmert sich die Hausverwaltung um gar nichts. Insofern wird auch angestrebt, den HV gerichtlich absetzen zu lassen.
Aktuell besteht das Problem, das im Treppenhaus seit über zwei Wochen das Flurlicht nicht funktioniert. Die HV wurde bereits zwei Mal schriftlich aufgefordert die Störung zu beseitigen. Hierauf erfolgte weder eine Reaktion, geschweige denn eine Reparatur. Das bedeutet für mich: morgens früh taste ich mich (mit Kleinkind auf dem Arm) durch das dunkle Treppenhaus. Ich habe hier natürlich die begründete Angst, dass ich stürze.
Frage: Was kann ich in diesem konkreten Fall unternehmen?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie können entweder die Hausverwaltung per einstweiliger Verfügung dazu zwingen, die Reparatur vorzunehmen.
Oder Sie veranlassen die Reparatur selbst und lassen sich die Kosten erstatten.
Die erste Möglichkeit ist kompliziert und sollte nicht ohne Anwalt realisiert werden, bei der zweiten sollten Sie diese zumindest vorher ankündigen und darauf achten, daß Sie nicht unnötig hohe Kosten verursachen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
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