Lebensgefährtin Haus vermachen !

12. Januar 2018 11:20 |
Preis: 52€ Historischer Preis
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Erbrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich (57), männlich, ledig, keine Kinder, beide Elternteile leben noch, besitze ein Haus (sonst ist kaum Vermögen vorhanden).Ich möchte meine Lebensgefährtin (55, verheiratet, zwei Kinder) absichern und ihr nach meinem Tode das Haus hinterlassen. Da die Erschaftssteuer sehr hoch ist, wüßte ich gerne, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, meiner Lebensgefährtin das Haus
zu vermachen?

Vielen Dank für Ihr Bemühungen

12. Januar 2018 | 13:03

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal wäre es wichtig zu wissen, dass die Freibeträge sich alle zehn Jahre erneuern. Die Zeit dürfte aber vermutlich trotzdem nicht ausreichen, um den gesamten Vermögenswert zu übertragen. Es würde sich anbieten, statt der Übertragung ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen. Das wäre vom Wert her weniger, und würde auch das lebenslange Wohnen darin ermöglichen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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