Privatinsolvenz freiwillig beenden?

11. August 2017 18:11 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Vorzeitige Beendigung eines Insolvenzverfahrens

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit dem 01.12.2013 in der Verbraucherinsolvenz. Leider bin ich allerdings bis Heute NICHT in der Wohlverhaltensphase da mein zuständiger Treuhänder mich ständig hin hält und ihm nach Monaten einfällt, dass ihm doch noch hier und da etwas fehlt. Ich komme meine Verpflichtungen stets nach und bin dennoch nach fast 4 Jahren keinen Schritt weiter.

Ich habe ausserdem versucht über ein Familien Darlehen ein Vergleich anzustreben. Auch hier bewegte sich der Treuhänder nicht. Ich habe nach 4 Monaten den Vergleich zurückziehen müssen. Nun zu meiner Frage:

Ist es möglich, die Privatinsolvenz aus eigenen Stücken zu beenden um wieder privat mit den Gläubigern über ein Vergleich zu verhandeln? Finanziell würde es mir durch Hilfe möglich sein meine Schulden über ein Vergleich zu tilgen. Wenn ja, wirkt sich das negativ auf meine Bonität aus oder vielleicht sogar positiv ? Im Endeffekt möchte ich schnell aus der SCHUFA, doch bekomme mit der Gleichgültigkeit meines Treuhänders kaum Support. Oder ist es möglich einen weiteren Anwalt hinzuzuziehen, der unabhängig vom Treuhänder ein Insolvenzvergleich anstrebt um schnellstmöglich eine Restschuldbefreiung zu erhalten ?

Beste Grüße
CF

11. August 2017 | 23:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine vorzeitige Beendigung des Verfahrens durch Sie nicht möglich.

2. Das Verfahren kann mit Erteilung der Restschuldbefreiung nur vorzeitig beendet werden, wenn alle Gläubiger befriedigt werden.

3. Grund für das noch andauerende Insolvenzverfahren ist in der Regel, dass noch nicht alle Vermögenswerte verwertet wurden. Insoweit ist es auch möglich, dass die Wohlverhaltensphase bis zum Ablauf des Verfahrens nicht eintritt.

4. Um eine vorzeitige Restschuldbefreiung zu erreichen kann wie folgt vorgegangen werden:

Aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis tritt eine Person in Verhandlung mit den Gläubigern.

- Die für die Verhandlung auserwählte Person kann entweder die Gläubiger im Vergleichswege ablösen und die Gläubiger dazu veranlassen, dass diese ihre Forderungen gegen den Insolvenzverwalter zurücknehmen. Wenn alle Gläubiger ihre Forderung zurücknehmen, endet das Insolvenzverfahren vorzeitig.

- Die andere Möglichkeit ist, dass die auserwählte die Forderung der Gläubiger gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages abtreten läßt und mit einer entsprechenden Gläubigermehrheit einen Insolvenzplan beantragt.

5. Wichtig ist insoweit, dass eine dritte Person die Verhandlungen mit den Gläubigern führt und nicht Sie selbst, da dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann.

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei für eine weitergehende Beratung zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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