Sehr geehrter Fragesteller,
gerne möchte ich Ihre Anfrage aufgrund des geschilderten Sachverhaltes beantworten, wie folgt:
Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die gesetzliche Regelung des § 4
Arbeitszeitgesetzes hier maßgeblich ist. Danach gilt:
"§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."
Dies bedeutet, dass die Pausen keinesfalls an das Dienstende gelegt werden dürfen, sondern spätestens nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden anfallen und auch tatsächlich zu nehmen sind. Dies liegt weder im Belieben des Arbeitnehmers, noch des Arbeitgebers.
Es ist dem Arbeitgeber folglich nicht gestattet, ein pausenfreies Durcharbeiten zu gestatten. Vielmehr ist der Arbeitgeber aufgrund seiner arbeitsrechtlichen Fürsorgeverpflichtung verpflichtet, die Pausen auch tatsächlich zu gewähren und auf eine tatsächliche Pausennahme der Arbeitnehmer zu achten.
Aus diesem Grund muss ich Ihnen leider die Mitteilung machen, dass die Rechtssauffassung Ihres Teamleiters hier zutreffend ist.
Um das Problem zu lösen, sollten Sie sich an eben diesen Teamleiter bzw. unmittelbar Vorgesetzten wenden, das Problem schildern und Abhilfe verlangen. Auf das Einhalten - Können der Pause haben Sie einen Anspruch, denn Umsetzung Sie vom Arbeitgeber/Vorgesetzten verlangen können.
Des weiteren hilft Ihnen ggf. auch die Berufsgenossenschaft, die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen, da anderenfalls das Unfallrisiko erhöht ist. Je nach Interessenlage könnten Sie auch dort einen HInweis geben, dass die Pauseneinhaltung in Ihrem Unternehmen problematisch ist.
Empfehlenswert erscheint hier jedoch zunächst das Führen eines vernünftigen, klärenden Gespräches.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller
Rechtsanwältin
Vielen Dank!
Das mit der Mittagspause ist erstmal geklärt. Unbeantwortet ist aber die Frage nach der bezahlten 15 minütigen Frühstückspause, die ja nicht genommen werden kann. Kann ich die, wie in meinem Beispiel beschrieben, statt 16:15 Uhr , 16:30 Uhr als Arbeitsende (incl. Frühstückspause) eintragen? Oder gibt es hier auch Probleme, wenn ja wie ist es dann zu lösen?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage, wie folgt:
Wie bereits beschrieben, sind vorgeschriebene Pausen einzuhalten. Das "Dranhängen" an die Arbeitszeit funktioniert somit nicht. Sie sollten versuchen Ihre Pausen auch einzuhalten, sollte dies organisatorisch nicht funktionieren, müssen Sie dies zunächst mit dem Vorgesetzten klären.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller
Rechtsanwältin