Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine genaue Berechnung des Unterhalts ohne weitere Angaben zu Ihren Zahlungsverpflichtungen etc. ist leider nicht möglich. Daher kann eine Berechnung zunächst lediglich anhand der von Ihnen vorgegebenen Zahlen erfolgen.
1. Im Falle wenn mein Sohn nicht Studieren geht, ist noch Unterhalt zu zahlen? wenn ja wie hoch unter Berücksichtigung seines 450€ Job??
Sie sind solange unterhaltspflichtig, bis Ihr Sohn eine Berufsausbildung absolviert hat. Wenn er nicht studieren geht, könnte er jedoch eine Ausbildung machen, so dass Sie auch bis zum Ende der Ausbildung noch unterhaltspflichtig bleiben. Zwischen dem Ende der Schule und dem Beginn des Studiums / der Ausbildung wird dem Kind eine so genannte Orientierungsphase zugestanden. Wie lange diese ist, muss im Einzelfall bestimmt werden und hängt vom Alter, dem Entwicklungsstand und den Lebensumständen des Kindes ab. In der Regel liegt diese zwischen 3 und 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit kann und darf sich das Kind hinsichtlich des weiteren beruflichen Weges orientieren, ohne einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu müssen. Dauert diese Phase länger an, muss das Kind gegebenenfalls bis zur Aufnahme des Studiums / der Ausbildung selbst für den eigenen Unterhalt sorgen.
Eigenes Einkommen ist bei Volljährigen grundsätzlich voll auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Zuvor ist jedoch ein Betrag von 90 € für berufsbedingte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Darüber hinaus ist das Kindergeld voll anzurechnen, das ab Volljährigkeit dem Kind zusteht.
Ab Volljährigkeit sind zudem beide Elternteile im Verhältnis zu ihrem Einkommen anteilsmäßig unterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass auch Ihre Ex-Frau seit dem 18. Lebensjahr Ihres Sohnes grundsätzlich barunterhaltspflichtig ist.
In Ihrem Fall bedeutet dies folgendes:
Bei einem Einkommen von 5.150 € netto verbleibt nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen von 150 € ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 5.000 €. Ihre Frau verfügt über ein Einkommen von 450 €, von dem nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen noch 425 € verbleiben. Zusammen verfügen Sie damit über ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 5.425 €. Damit liegen Sie in der höchsten Einkommensstufe. Ihr Sohn ist in Altersstufe 4 einzuordnen. Dies entspricht einem monatlichen Unterhaltsbedarf von 826 €. Hiervon ist das Kindergeld in Höhe von 190 € sowie das anrechenbare Einkommen in Höhe von 360 € (450 € - 90 €) abzuziehen. Übrig bleibt damit ein Unterhaltsanspruch Ihres Sohnes von 276 €. Da Ihre Frau ein zu geringes Einkommen hat, wird sie quotenmäßig an der Unterhaltspflicht nicht beteiligt. Der Unterhaltsanspruch besteht damit alleine Ihnen gegenüber.
2. Im Falle wenn mein Sohn Studieren geht, wie hoch ist der Unterhalt unter Berücksichtigung seines 450€ Job?
Dann ändert sich nichts gegenüber der Berechnung zu 1.
3. Welchen Unterhalt muss ich zahlen unter Berücksichtigung des 450€ Jobs meiner EX Frau?
Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen beträgt 5.000 €. Hiervon sind vorab die 276 € Unterhalt für Ihren Sohn in Abzug zu bringen. Damit verbleiben 4.724 €. Ihre Frau verfügt über ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 425 €. Zusammen ergibt sich damit ein Betrag von 5.149 €. Hiervon stehen Ihrer Frau 3/7, mithin ein Betrag von 2.206 € zu. Hiervon wird das anrechnungsfähige Einkommen Ihrer Frau in Höhe von 364,29 € abgezogen (425 € - 1/7 Erwerbstätigenbonus), so dass ein Unterhaltsanspruch Ihrer Frau von 1.840 € verbleibt.
Ich gehe allerdings davon aus, dass Sie auch Verbindlichkeiten zu tragen haben, die möglicherweise in Abzug gebracht werden können und damit die Unterhaltsverpflichtungen verringern. Sie sollten daher den Unterhalt anhand aller notwendigen Unterlagen bei einem Anwalt vor Ort genauer berechnen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin
Berechnung
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Andrea Krüger-Fehlau
Mein Sohn lebt bei meiner Ex Frau im selben Haushalt. Er wird 20 im Oktober. gerade hat er sein Abi gemacht und jobt nebenbei auf 450€. Meine Ex Frau geht auf 450€ arbeiten. Die Unterhaltszahlung erfolgt auf das Konto meiner Ex Frau seit vielen Jahren. Ich habe ein Netto von 5.150€
Meine Frage ist wie folgt:
Wie hoch ist der Unterhalt zu zahlen bei Berücksichtigung der untenstehenden Fragen?
1. Im Falle wenn mein Sohn nicht Studieren geht, ist noch Unterhalt zu zahlen ? wenn ja wie hoch unter Berücksichtigung seines 450€ Job??
2. Im Falle wenn mein Sohn Studieren geht, wie hoch ist der Unterhalt unter Berücksichtigung seines 450€ Job?
3. Welchen Unterhalt muss ich zahlen unter Berücksichtigung des 450€ Jobs meiner EX Frau?
Danke im Voraus
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