Sehr geehrter Fragensteller,
solange ihr Halbbruder kein leibliches Kind ihres Vaters ist und auch nicht adoptiert wurde, steht ihm kein gesetzliches Erbrecht zu.
Sollte kein Testament existieren, wäre das Erbe in der Regel in der Tat 50 % - 50 %.
Wäre ihre Mutter aber Alleinerbin, können Sie nur noch den Pflichtteil und etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen ( 1/4 des Erbes ).
Am besten wäre uU eine einvernehmliche Regelung mit allen Familienmitglieder im Rahmen eines notariellen Erbvertrages. UU sind auch lebzeitige Schenkungen vor allem steuerrechtlich interessant.
Falls ich Ihnen mit meiner Ersteinschätzung geholfen habe, freue ich mich über eine positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Hallo Herr Saeger,
vielen Dank für Ihre Antwort,
eine Zusatzfrage habe ich noch.
Sollte meine Mutter Alleinerbin sein, bekomme ich min. 25% des Erbes meines Vaters.
Sollte ggf. später meine Mutter Erblasser werde, stehen mir dann nochmal min. 25% des verbliebenen Erbes zu, allso effektiv doch wieder knappe 50%
Danke im Voraus!
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragensteller,
25 % der 75 %. Ja, sozusagen. Allerdings kann die Erblasserin in spe auch im Grundsatz frei über ihr Vermögen verfügen zu Lebzeiten. Man kann also nicht unbedingt volle 50 % einplanen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger