Fahrtkostenerstattung

20. Oktober 2015 10:24 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Der normale tägliche Weg zur Arbeitsstätte (Hin- und Rückfahrt) wird nicht vom Arbeitgeber erstattet.

Meine normale Fahrtstrecke beträgt pro Strecke 40km.
Nun endet mein normaler Arbeitstag aufgrund starrer Arbeitszeiten um 15 Uhr,

An diesem Abend findet um 17.30 Uhr eine Abendveranstaltung im Unternehmen statt, zu der ich auf Wunsch des Arbeitgebers kommen soll.

Meine Frage ist nun, ob ich gegenüber meinem Arbeitgeber meine zusätzliche Fahrt die an diesem Tag entsteht geltend machen kann?

20. Oktober 2015 | 11:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ein Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hat ein Arbeitnehmer nicht, wenn dies nicht arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist, da persönliche Aufwendungen in der Regel mit dem Arbeisentgelt als abgegolten angesehen werden (BAG, Urt. v. 19.01.1977 - 4 AZR 595/75 ).

Anders ist dies bei eine Dienstreise/ -fahrt, bei der mindestens die Benzinkosten zu erstatten sind (§ 670 BGB [analog]).

Es scheint sich bei Ihnen um eine betriebliche Veranstaltung an Ihrer üblichen Arbeitsstätte zu handeln.

Sie können gegenüber Ihrem Arbeitgeber die zusätzliche Fahrt nicht geltend machen.

Steuerlich findet diese jedoch u.U. Berücksichtigung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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