Sehr geehrte Fragestellerin,
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und unter Zugrundelegung des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Das Kindergeld wird beim Unterhalt für Volljährige bedarfsdeckend angerechnet, d.h. der zu zahlende Tabellenbetrag reduziert sich um das gesamte Kindergeld. Aus diesem Grund empfehlen wir auch, dass das Kindergeld an den Volljährigen weitergeleitet wird.
2. Sie sollten prüfen lassen, ob bei der Unterhaltsberechnung auch das Kindergeld vorher abgezogen worden ist. Wenn Ihre Tochter auszieht, ist der Unterhalt sowieso neu zu berechnen, da ihr Bedarf ein anderer ist, als wenn sie noch bei Ihnen lebt.
Wenn Sie leistungsfähig sind, sind Sie auch zur Unterhaltszahlung verpflichtet.
3. Es sollte einen Unterhaltsurkunde errichtet werden, am einfachsten eine Jugendamtsurkunde. Wenn der Kindesvater den Unterhalt mal nicht zahlen sollte, können Sie vollstrecken.
4. Das bleibt Ihnen überlassen.
Kindergeld / Unterhalt bei Studium und Auszug
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Familienrecht
Hallo,
meine Tochter (20) studiert in unserer Stadt und lebt z. Z. noch bei mir und meiner jüngeren Tochter (17). Sie erhält Bafög und aufgrund des Bafög-Bescheides Unterhalt von ihrem Vater (152,00 €). Mein Unterhalt (112,00 €) erhält sie nach Absprache in Form von Kost und Logies. Das Kindergeld wird an mich ausgezahlt. Nun hat sie sich entschlossen, mit ihrem Freund zusammen- und bei uns auszuziehen, obwohl dazu keine Notwendigkeit besteht. Hier nun meine Fragen:
1. Muss ich das Kindergeld zukünftig an meine Tochter auszahlen?
2. Muss ich zusätzlich den Unterhalt zahlen?
3. Wie werden die Unterhaltsansprüche meiner jüngeren Tochter gesichert?
4. Muss ich meine Tochter wieder bei mir einziehen lassen, wenn sie sich wieder von ihrem Freund trennt?
vielen Dank
Unterhalt Unterhalt Tochter Kindergeld zahlen
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allgemein gehaltene antwort, die ich so vorher auch schon kannte. hat mich niht weiter gebracht.
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