Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich besteht für Ihren Nachbar keine Verpflichtung sein Fahrzeug in seiner Garage zu parken. Er kann sein Fahrzeug auch, ebenso wie Sie, an der Straße abstellen, solange er hierbei nicht gegen die allgemeinen Vorschriften aus § 12 StVO
verstößt. Gemäß § 12 StVO
ist es insbesondere unzulässig auf schmalen Straßen gegenüber einer Grundstücksausfahrt zu parken. Als schmal ist eine Straße hierbei zu erachten, wenn die Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt wegen eines gegenüber geparkten Fahrzeugs nicht mehr unter nur mäßigem Rangieren möglich ist. Ein einmaliges Rangieren ist dem die Ein- oder Ausfahrt benutzenden Kraftfahrer dabei zumutbar (vgl. zB.:OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.02.1994 -Ss (Z) 227/93
).
Im Ergebnis dürfen Sie nicht so parken, dass Ihr Nachbar nicht mehr in seine Garage kann. Ihr Nachbar hingegen darf nicht so parken, dass Sie nicht mehr in Ihre Einfahrt können.
Soweit Ihr Nachbar sein Fahrzeug so abstellt, dass Sie nicht mehr direkt vor Ihrem Hauseingang an der Straße parken können, ohne die Straße zu blockieren, ist dies grundsätzlich zulässig, solange Ihr Nachbar nicht bereits durch sein parkendes Fahrzeug die Straße blockiert.
Vorsorglich und in Ihrem Interesse, möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass die Beantwortung Ihrer Frage lediglich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgen kann.
Dies bedeutet, dass das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben insoweit auch eine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigen kann. Meine Antwort dient insoweit einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht gänzlich ersetzen kann.
Abschließend bedanke ich mich für das in mich gesetzte Vertrauen und hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet sowie Ihnen weitergeholfen zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
M. Bunse
Rechtsanwalt
Nutzungspflicht einer Garage
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias C. Bunse
Zusammenfassung
Hat mein Nachbar eine Verpflichtung seine Garage zu nutzen, oder darf er auch auf der Straße parken?
Hat mein Nachbar eine Verpflichtung seine Garage zu nutzen, oder darf er auch auf der Straße parken?
Nein, es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung sein Fahrzeug auch in der eigenen Garage zu parken. Grundsätzlich darf Ihr Nachbar sein Auto auch auf der Straße parken, solange er nicht gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt.
Ein zur Miete wohnender Nachbar erwartet in zum aggressiver Form, dass ich nicht gegenüber seiner Garage an unserem Hauseingang parke, weil es onst auf der Strasse eng wird, wenn er sein Auto statt in die Garage auch auf die Strasse stellt, was für ihn bequemer ist. Welche Rechte und Pflichten hat er?
(Manchmal stellt er seinen Wagen provokativ gegenüber meinem Hauseingang so auf, dass ich nicht parken kann, ohne dass es auf der Strasse für Andere zu eng wird.
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Nachbar