Sehr geehrte Fragestellerin,
eine tägliche Meldepflicht besteht nicht, wenn Sie stets erreichbar sind. Ich gehe auch nicht davon aus, dass eine solche Regelung im Arbeitsvertrag enthalten ist.
Der nicht mehr vorhandene Informationsgrad ist natürlich ärgerlich, dürfte allerdings keinen Kündigungsgrund darstellen, sofern Sie noch Arbeit zugeteilt bekommen und Sie nicht derartig schikaniert werden, dass ein Arzt deswegen psychische Beschwerden feststellen kann.
Das wäre dann auch nur ein Ausschlussgrund für eine Sperrzeit.
Wenn allerdings der nunmehr geänderte Arbeitsablauf, Sie mehr als nur erheblich in der Planbarkeit beeinträchtigt und Sie deswegen einen Mehraufwand haben, der den Lohn aufzehrt, könnten Sie ebenfalls kündigen.
Sie sollten allerdings vorher den Arbeitgeber auf Ihre Situation schriftlich aufmerksam machen und um Abhilfe bitten und schreiben, dass Sie sich sonst nicht mehr in der Lage fühlen würden, weiter zu arbeiten.
Wie aber bereits gesagt, müssten die Gründe erheblich sein, damit eine Sperrzeit nicht verhängt wird. Mit einem vorherigen Schreiben dokumentieren Sie aber auch den Willen weiter zu arbeiten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden, welches sich positiv auswirkt.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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