Überforderung Arbeitsrecht

2. Mai 2015 19:58 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Abend,

wir, mein Partner und ich sind als Reisebusfahrer bei einer Firma über ein Jahr angestellt.
Nun haben wir zur Saisonbeginn eine Art Umstrukturierung in der Firma und einen neuen Disponenten und wir bekommen keine Planung mehr trotzt mehrmaliger Anfrage auf einen Folgeauftrag zum Fahren.
Wir kamen jetzt von einer Tour zurück und haben nicht mal die Information bekommen wie lange wir frei haben oder wann es wieder los geht," wir sitzen wie auf heissen kohlen" Bereitschaftszeit?
Wir können nichts planen etc.
Wir haben mehrere Personen und auch unseren Betriebsleiter angeschrieben - nichts!
Zudem waren die letzten Touren nicht nach 561§ EU Verordnung fahrbar und wir mussten eine Übertretung in Kauf nehmen.
Wir bekommen einen Grundlohn, nun die Frage müssen wir uns täglich melden und nach Arbeit fragen?
Bisher hat man uns immer per mail und telefon bescheid gegeben wir mussten nicht auf den Betriebshof.
Auf die Anfrage ob sich unsere Arbeitsbedingungen dahingehend geändert haben - keine Antwort.
Uns reichst, es kommt uns schon vor wie Mobbing!!
Kann man aus diesen Gründen fristlos auf Grund von Überforderung kündigen ohne eine Sperrzeit vom Arbeitsamt zu bekommen?
Was müsste dann in der Kündigung stehen?
Danke für die Antwort
Ihr BUSTEAM

2. Mai 2015 | 20:20

Antwort

von


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Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

eine tägliche Meldepflicht besteht nicht, wenn Sie stets erreichbar sind. Ich gehe auch nicht davon aus, dass eine solche Regelung im Arbeitsvertrag enthalten ist.

Der nicht mehr vorhandene Informationsgrad ist natürlich ärgerlich, dürfte allerdings keinen Kündigungsgrund darstellen, sofern Sie noch Arbeit zugeteilt bekommen und Sie nicht derartig schikaniert werden, dass ein Arzt deswegen psychische Beschwerden feststellen kann.

Das wäre dann auch nur ein Ausschlussgrund für eine Sperrzeit.

Wenn allerdings der nunmehr geänderte Arbeitsablauf, Sie mehr als nur erheblich in der Planbarkeit beeinträchtigt und Sie deswegen einen Mehraufwand haben, der den Lohn aufzehrt, könnten Sie ebenfalls kündigen.

Sie sollten allerdings vorher den Arbeitgeber auf Ihre Situation schriftlich aufmerksam machen und um Abhilfe bitten und schreiben, dass Sie sich sonst nicht mehr in der Lage fühlen würden, weiter zu arbeiten.

Wie aber bereits gesagt, müssten die Gründe erheblich sein, damit eine Sperrzeit nicht verhängt wird. Mit einem vorherigen Schreiben dokumentieren Sie aber auch den Willen weiter zu arbeiten.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden, welches sich positiv auswirkt.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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