fahrlässiges Verhalten bei der Autoreparatur

29. April 2015 10:05 |
Preis: 35€ Historischer Preis
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Meine Frau und ich hatten am Montag Termin in einer VW Vertragswerkstatt mit unserem Passat.
Tüv /Au und Tausch der Bremsanlagen.
Gegen 16:30 Uhr haben wir das Fahrzeug abgeholt, Tüv und Au und Bremsen wurden abgenommen bzw. gewechselt. Rechnung von ~900€ beglichen.
Nach dem Einkauf der ca. 3 km von der Werkstatt entfernt, traten wir die Heimreise an (ca. 2km ). Auf dieser Fahrt nahmen wir laute Geräuche war, worauf wir an die Seite fuhren.
Jetzt mussten wir mit Erschrecken feststellen, dass sich am linken Vorderrad nur noch eine Schraube befand, die restlichen waren rausgefallen, diese Schrauben fanden wir dann ca. 200-300m zurück. Der Anruf beim Autohaus gegen 17:10Uhr, erreichten wir den Serviceleiter, der auch umgehend mit einem seiner Monteure zur Pannenstelle kam.
Natürlich waren wir sehr aufgebracht, der Serviceleiter entschuldigte sich für seine Mitarbeiter.Der Wagen wird zur Zeit gerichtet, Felge kaputt und die Bremse ebenfalls.
Was raten Sie uns nach dieser für uns grob fahrlässigen Tatsache, dass hier Menschenleben gefährdet wurden. (Tochter war beim Sport zu diesem Zeitpunkt)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben wegen der offensichtlich mangelhaften Ausführung der Reparaturarbeiten Regressansprüche gegen die Werkstatt. Diese muss Ihnen alle Schäden ersetzen, welche Ihnen durch die ungenügende Befestigung des Rades entstanden sind. Diese Regressansprüche umfassen auch Mangelfolgeschäden, also Schäden und finanzielle Einbussen an anderen Rechtsgütern als dem PKW selbst.

Von Strafanzeigen etc. rate ich jedoch ab.

Mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt

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