Selbstanzeige bei Sozialbetrug

20. April 2015 21:04 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Zusammenfassung

Nebeneinkommen beim Bezug von Rente.

Ich habe eine Dummheit gemacht und letztes Jahr eine Rente bezogen und dabei mehr gearbeitet als ich zuverdienen durfte. Dieses zusätzliche Einkommen habe ich nicht angegeben.
Ich habe nun ein schlechtes Gewissen und möchte gerne 'reinen Tisch' machen.
Ist es sinnvoll, dass ich quasi eine 'Selbstanzeige' mache?
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Man kann zunächst nichts sicher abschätzen wie hoch das Risiko einer Entdeckung ist, allerdings fällt zu viel erzieltes Arbeitseinkommen häufig auf.

Die Folgen hängen immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Es kommt auf die Dauer und die Höhe der Überzahlung ab und wie leicht für Sie erkennbar war, dass das Einkommen angerechnet werden muss.

Grundsätzlich kann ich aus meiner Erfahrung dazu raten sich selbst zu melden. In einem solchen Fall ist das Risiko das ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, eher gering. Wenn die Rentenversicherung die Überzahlung selbst aufdeckt kann ein Strafverfahren wegen Betruges die Folge sein.

Selbst wenn doch ein Strafverfahren eingeleitet wird, hätte die "Selbstanzeige" große Auswirkung auf das Strafmaß.
Wie gesagt würde ich eher damit rechnen, dass es gar nicht zu einer Strafanzeige kommt, sondern lediglich die Rückforderung der zu viel gezahlten Rente erfolgt.

Gerade weil der Zeitraum hier auch noch relativ kurz ist, rate ich dazu das Einkommen offen zu legen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 20. April 2015 | 22:47

Danke für Ihre deutliche Antwort.
Muss ich bei der 'Selbstanzeige' etwas beachten? Damit meine ich, welche Form diese Anzeige haben und welche Informationen sie enthalten sollte.
Herzliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. April 2015 | 22:55

Sehr geehrter Fragesteller,

nein, es gibt keine bestimmte Form oder Wortwahl. Sie sollten schriftlich mitteilen was Sie im fraglichen Zeitraum verdient haben und auch die Nachweise beifügen.

Sie sollten sich für die verspätete Angabe entschuldigen, falls es einen bestimmten Grund gibt, können Sie diesen nennen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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