Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ohne dass ich jetzt mir eine Vielzahl von Makler-Internetseiten angesehen habe, sage ich Ihnen, erfahrungsgemäß ist dieses eine eher unübliche Verfahrensweise eines Maklers in der Praxis, zumal hier hinzukommt, dass zahlreiche Unterlagen fehlen, was die Risiken zudem ansteigen lässt.
Ich muss Ihnen da eher abraten, um dieses gleich vorweg zuschicken, aber gerne im Einzelnen:
Wenn Ihnen tatsächlich die Teilungserklärung, die Anliegerbeiträge, das Baulastenverzeichniss dgl., Verbrauchs/Nebenkostenabrechnungen, da kein Energieausweis vorhanden ist, keine Auskünfte über evtl. Hausgeld und/oder Nebenkostenrückstände, bekannt sind, so liegt schon in tatsächlicher Hinsicht keine verlässliche und seriöse Grundlage für ein finanziell wesentliches Kaufangebot vor.
Sie dürfen nicht vergessen, dass es sich zumindest um eine vorvertragliche Haftung von Ihnen handeln kann, was nicht einfach durch einen kostenlosen Rücktritt zu Fall gebracht werden kann, auch wenn der Vertrag vor einem Notar erst wirksam geschlossen und beurkundet werden kann.
Dennoch ist die Bindung im vorvertraglichen gleichwohl, wie Sie selbst erkannt haben, sehr weitreichend und für meinen Geschmack zu weit reichend.
Juristisch ist das Angebot ansonsten zwar in Ordnung, löst aber wie gesagt eine vorvertragliche Haftung aus, die man nicht ohne Weiteres wieder los werden kann.
Ich würde das dem Makler auch so erklären.
Einigen können Sie sich direkt mit dem Verkäufer vor dem Notar, ohne dass Sie vorher gegenüber dem Makler das machen, der ja nur vermitteln soll. Insbesondere müssen die anderen Unterlagen vorliegen.
Der Makler verliert seinen Anspruch dadurch auch nicht. Er wird ja so oder so regelmäßig im notariellen Kaufvertrag erwähnt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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