Der Eigentümer der obersten Etage baute vor ca. 10 Jahren auf eigene Kosten und mit Zustimmung aller Eigentümer 3 Dachflächenfenster (Veluxfenster) ein. Inzwischen wurde die Wohnung verkauft und neue Eigentümer zogen ein. Nun soll das Dach komplett erneuert werden, dazu müssen die Dachflächenfenster aus- und wieder eingebaut werden.
Wer zahlt die Kosten? Der jetzige Eigentümer oder die WEG?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Kosten der Dachsanierung sind Kosten die durch das Gemeinschaftseigentum entstehen. Sofern also keine anderweitige Kostenregelung getroffen wurde, sind die Kosten nach § 16 Abs. 2 WEG
nach Miteigentumsanteilen von allen Eigentümern anteilig zu tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht