Lernmaterial explizit für eine Universität mit geschütztem Markennamen anbieten

4. August 2014 14:08 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Sehr geehrte Anwälte,

als StartUp-Unternehmen planen wir ein Online-Lernportal zu erstellen.
Dieses soll die Studenten explizit für die Prüfungen einer gewissen Universität (staatliche Hochschule) mit geschütztem Markennamen vorbereiten. Vorbereiten bedeutet in dem Fall, Lernmaterialen gegen Entgelt anzubieten.

Es stellt sich die Frage, in wie fern es möglich ist, diese Universität explizit zu benennen, für die, die Lernunterlagen erstellt werden.

Des Weiteren ist fraglich, in wie fern auf einzelne Kurse oder Module verwiesen werden kann (Unter Nennung der Bezeichnung bzw. der Modulnummer beispielsweise).

Die Lernunterlagen sind auf die einzelnen Module abgestimmt. Es ist geplant die Struktur der Lernunterlagen (Kapitaleinteilungen etc.) ebenfalls an dem Unterrichtsstoff der Universität auszurichten.

Muss dies insgesamt mit der Universität abgesprochen werden oder können einzelne Referenzierungen (wenn erkennbar ist, das man selbst nicht der Universität angehört) getätigt werden?

Leider kann ich Ihnen kein hohes Honorar anbieten, da das Budget des StartUp Unternehmens generell knapp bemessen ist. Es wäre sehr nett, wenn Sie mir dennoch eine Auskunft erteilen können.

Gerne übersende ich Ihnen den tatsächlichen Namen der Universität, falls dies im Einzelfall betrachtet werden müsste.

Freundliche Grüße
andreaskk

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