Vermieter mobbt mit angeblichen Beschwerden

| 29. Juli 2014 14:43 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Hallo,
mein Vermieter unternimmt nichts gegen einen neuen Mieter, der mit 2 Katzen in unser Haus zog. Die Katzen sind nachtaktiv und raubten mir seit vielen Monaten den Schlaf. Wegen der Untätigkeit des Vermieters, der meint, es würde sich um normale Wohngeräusche handeln (22 Uhr - 7 Uhr), kürze ich seit ca. 8 Monaten um 10% die Miete. Etliche Lärmprotokolle ließ ich ihm schon zukommen.

Seit einiger Zeit behauptet er nun, man hätte sich über mich beschwert und weist mich im freundlichen Ton auf meine vertraglichen Pflichten hin. Er vergisst aber auch nicht, mir in jedem Brief mit fristloser Kündigung zu drohen, würde die Kürzung 2 Monatsmieten betragen.

Da ich selber weiß, inwieweit ich meine Pflichten erfülle oder auch nicht, empfinde ich die erfundenen Beschwerden langsam als Belästigung. Es wurde behauptet, ich würde laute Musik hören, die Wohnungstür zuknallen und meine Treppenreinigungspflicht nicht erfüllen. Alle Vorwürfe sind erfunden, sodass ich mir sage, mein VM möchte mich auf diese Weise aus dem Haus graulen.

Er nutzt dazu den Umstand, dass mich die Nachbarn seit ca. 10 Jahren ignorieren, signalisiert Ihnen, dass er auf deren Seite ist, duldet und fördert durch seine Handlungsweise "ein angespanntes Verhältnis", wie er einst schrieb, aber tut nichts dafür um Frieden im Hause herzustellen.

Dazu kommt, dass er neuerdings den Beschwerden keine Kopien der Beschwerdeführer beilegt. Das hat er sonst immer gemacht. Ich weiß also nicht, wer sich beschwerte.

Mit der jetzigen Beschwerde teilte er mir mit, dass meine direkte Nachbarin eine Kopie seines Schreibens an mich erhalten hätte. Mit der solle ich mich über die Reinigungsintervalle verständigen.
Diese junge Frau wohnt seit ca. 2 Wochen neben mir, und so wie es aussieht, hat diese neue Mieterin, die ich bisher noch nie vor Augen bekam, offenbar nicht Besseres zu tun, als zu überprüfen, ob ich die Treppe reinige? Und um das endeutig festzustellen, reicht 1 Woche (weil wir uns ja immer abwechseln)? Wie soll das gehen und wenn das so wäre, warum spricht mich die Nachbarin nicht persönlich an?

Mir scheint, der VM hat der neuen Mieterin über mich irgendwelche Schauergeschichten erzählt und sie ermuntert, ihm sofort bescheid zu geben, wenn ihr etwas auffällt. Das nutzt er dann für seine Rauswurfkampagne.

Kann ich vom Vermieter eine Kopie der Beschwerde verlangen?
Kann ich auch den Namen des Beschwerdeführers verlangen (falls der in der Beschwerde unkenntlich gemacht wurde)?
Kann der VM mir wegen angeblichen Pflichtverletzungen kündigen (also Treppe nicht gewischt, Tür zuknallen ...) ohne dass ich jemals eine der Beschwerden zu Augen bekommen hätte?
Was kann ich machen, wenn tatsächlich eine Beschwerde existiert, die fingiert wurde und auf der alle Mieter unterschrieben haben?
Müssen diese Mieter unter Umständen eine eidestattliche Versicherung abgeben, falls es vor Gericht gehen würde?

Danke und viele Grüße

29. Juli 2014 | 16:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Wenn sich ein Mieter einer Wohnung über einen anderen Mieter im Haus beim Vermieter über das Verhalten eines Mieters beschwert, ist der Vermieter nicht verpflichtet, demjenigen Mieter, über den sich beschwert wird, eine Kopie des Beschwerdeschreibens vorzulegen.

Der Vermieter kann der Beschwerde nachgehen und, sofern er die Beschwerde für berechtigt hält, den Mieter, über den sich beschwert wird, auffordern, ein bestimmtes Verhalten, das Grundlage der Beschwerde ist, zu unterlassen.


2.

Ebenso wenig ist der Vermieter verpflichtet, denjenigen, der sich beschwert hat, namentlich zu nennen.


3.

Wenn ein Mieter gegen Pflichten, die sich aus dem Mietvertrag und dem Mietverhältnis ergeben, verletzt, ist eine Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Je geringer die Pflichtverletzung ist, umso höher ist die Schwelle, um eine vermieterseitige Kündigung durchzusetzen. Der Vermieter müsste den betroffenen Mieter gegebenenfalls mehrfach abmahnen und ihm eindeutig zu verstehen geben, dass er nicht bereit sei, künftig diese Pflichtverletzungen hinzunehmen und sich deshalb gehalten sehe, das Mietverhältnis zu kündigen.

Ob die (angebliche) Pflichtverletzung für eine Kündigung ausreicht, muss dann im Einzelfall, gegebenenfalls durch ein Gericht, geprüft werden. Natürlich müssen die Pflichtverletzungen dem betroffenen Mieter auch nachgewiesen werden.

D.h., der Vermieter kann die Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen, ob die Kündigung aber Bestand hat und einer gerichtlichen Prüfung standhält, ist eine ganz andere Frage. Die Kündigung ist natürlich auch möglich, ohne dass Ihnen eine schriftliche Beschwerde eines Mieters überreicht worden ist. Es reicht aus, wenn der Vermieter Sie gegebenenfalls abmahnt und dann, wenn angeblich die Störungen nicht abgestellt sind, die Kündigung ausspricht. Sie können Ihrerseits wiederum der Kündigung widersprechen, gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass die angeblichen Pflichtverletzungen nicht vorlägen und frei erfunden seien. Dann steht es im Ermessen des Vermieters, ob er eine Räumungsklage bei Gericht eingereicht.


4.

Wenn die anderen Mieter eine Beschwerde verfasst haben, dürfte diese eine Beschwerde kaum ausreichen, um das Mietverhältnis in gerechtfertigter Weise zu kündigen. Natürlich ist es nicht ganz ungefährlich, wenn beispielsweise im Rahmen eines Räumungsprozesses die übrigen Mieter als Zeugen gehört werden und die Unwahrheit sagen. Dann ist es Sache des Gerichts zu beurteilen, ob die Zeugen glaubwürdig und deren Aussagen glaubhaft sind. Eine eidesstattliche Versicherung müssen die Zeugen nicht abgeben, allerdings ist es möglich, dass die Zeugen vereidigt werden


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 29. Juli 2014 | 17:17

Hallo Herr Raab,

Sie schreiben:
"Natürlich müssen die Pflichtverletzungen dem betroffenen Mieter auch nachgewiesen werden."

Im Moment sehe ich nur unbegründete Behauptungen in Form der Briefe vom VM, aber keine Nachweise. Wie müssten die denn aussehen?

Wenn ich vermute, dass man mich absichtlich beschuldigt meine Pflichten nicht erfüllt zu haben, dann werden Abmahnungen nicht lange auf sich warten lassen. Wie ich dann belegen soll, dass ich meine Pflichten erfüllt habe, ist mir unklar. Schließlich habe ich Vermieter und Mieter gegen mich und bin deren Willkür ausgesetzt.
Sollte ich über spezielle Dinge Aufzeichnungen machen?
Und sollte ich dem VM auf die Beschwerde antworten? Ich gehe davon aus, dass der sich bewusst ist, dass die Beschwerde unbegründet ist. Insofern werden Rechtfertigungen meinerseits nicht viel am Vorhaben des VM ändern.
Ich denke, wenn ich weiterhin meine Pflichten erfülle, ist das Antwort genug.

Abschließend vielen Dank für Ihre Ausführungen und die Beantwortung meiner Nachfrage.

Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Juli 2014 | 17:37

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Zum Beweis von Pflichtverletzungen:

Gehen wir davon aus, dass der Vermieter das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis gekündigt hat und dass Sie der Kündigung widersprochen haben. Nun erhebt der Vermieter Räumungsklage. In der Klageschrift muss der Vermieter präzise vortragen, welche einzelnen Pflichtverletzungen Ihnen vorgeworfen werden und wann sich diese Pflichtverletzungen zugetragen haben (sollen). Hierfür muss Beweis angeboten werden, zum Beispiel durch Zeugenvernehmung.

Dann wird das Gericht, sofern die Pflichtverletzungen seitens des Vermieters schlüssig vorgetragen sind, Beweis durch Vernehmung von Zeugen erheben.

Bei Ruhestörungen ist es aus Vermietersicht stets wichtig, dass gewissermaßen Buch darüber geführt wird, wann wie lange die angeblichen Ruhestörungen gedauert haben.

Bei Ruhestörungen etc. im Mietverhältnis kommt im Grunde nur der Zeugenbeweis in Betracht, weil es sich um Wahrnehmungen handelt, die letztlich Dritte gestört haben.


2.

Wenn Sie wegen bestimmter Dinge abgemahnt werden, sind Sie nicht in der Beweispflicht.

Wird Ihnen beispielsweise vorgehalten, zu laut Musik gehört zu haben, können Sie das letztlich nur bestreiten. Der Vermieter wird dann Beweis anbieten müssen, zum Beispiel durch Benennung von Zeugen, dass zu bestimmten Tagen Ruhestörungen stattgefunden haben.

Wird Ihnen vorgehalten, Sie hätten das Treppenhaus nicht gereinigt, könnten Sie sich dadurch absichern, dass sie sich das Datum der Treppenhausreinigung notieren und gegebenenfalls einen Zeugen hinzuziehen.


3.

Ob Sie auf Beschwerden antworten sollten, muss man stets im Einzelfall entscheiden. Manchmal macht es Sinn, manchmal ist es durchaus zweckmäßig, sich nicht zu äußern.

Wenn Ihnen etwas vorgeworfen hat, was nicht der Wahrheit entspricht, schadet es mit Sicherheit nicht, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Beschuldigungen nicht wahrheitsgemäß seien. Wichtig ist, dass man möglichst sachlich bleibt, da die Schriftstücke, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, gegebenenfalls bei Gericht vorgelegt werden. Eine sachliche Auseinandersetzung mit Beschuldigungen ist weitaus effektiver als Polemik.

Letztlich haben sie vollkommen recht, wenn Sie sagen, es sei "Antwort genug", weiterhin Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag zu erfüllen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. Juli 2014 | 17:53

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