Sehr geehrter Ratsuchender,
Kindesunterhalt dient dem laufenden Lebensunterhalt des Kindes und ist damit auch bei längerem Klinikaufenthalt an den gesetzlichen Vertreter und Verfügungsberechtigten, mithin der Kindesmutter zu zahlen.
In Ausnahmefällen kommt eine Kürzung der monatlichen Zahlungen in Betracht. Sollte ein Unterhaltstitel existieren, wäre dieser dann abzuändern.
Achtung: Nach Ihrer Schilderung zahlen Sie möglicherweise zuviel Unterhalt. Kindergeld ist nicht zusätzlich von Ihnen zu tragen, sondern wird Ihnen zur Hälfte gutgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
Kindsunterhalt durch Scheidung!(Familienrecht)
19. November 2013 22:04 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Beantwortet von
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
Guten Abend,
wer kann mir folgende Frage beantworten die da lautet! Bin geschieden zahle einen festen monatlichen Unterhalte für meine 15 jährige Tochter an meine Exfrau in Höhe von 377,--€ plus zuzüglich Kindergeld von 184,--€!
Da sich aber meine Tochter für etwas länger in einer Klinik für Psychiatrie zur Therapie befindet,möchte ich fragen,ob ich den Betrag für den zeitlichen Kliniksaufenthalt auf ihr Sparbuch einzahlen kann???
Vielen Dank für ihre Rückäußerung!
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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