Sehr geehrte Ratsuchende,
nach Ihren Darstellungen hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag angeboten, in welchem die Ihnen zustehende Vergütung hinsichtlich der leistungsabhängigen Zulagen von einer tariflichen Zulage (ERA) in eine außertarifliche Zulage (AT) abgeändert wurde.
Dieses Vertragsangebot haben Sie mit Ihrer Unterschrift auch angenommen. Der neue Vertrag hat damit den alten wirksam ersetzt.
Ihr Arbeitgeber hätte eine Vertragsänderung hinsichtlich der Ihnen geschuldeten Vergütung nicht per Direktionsrecht einseitig erklären können. Er war auf Ihre Zustimmung angewiesen, die Sie erteilt haben. Hätten Sie das Vertragsangebot nicht gegengezeichnet, hätte Ihr Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen müssen.
Nunmehr sehe ich jedoch keine Chancen mehr dafür, die Änderung rückgängig zu machen.
Sollte ich Fragen übersehen haben, so nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
ERA Leistungbeurteilung in außertarifliche Zulage umgewandelt
24. Oktober 2013 17:12 |
Preis:
35€
Historischer Preis
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
Hallo,
folgender sachverhalt:
am 01.06.2011 hat sich mein Gehalt wie folgt zusammengesetzt:
Tarif: 3051 Euro
Leistungsbeurteilung: 368,00
Danach kam 1 Jahr Elternzeit. Kurz bevor ich wieder angefangen habe zu arbeiten, habe ich einen neuen Vertrag bekommen, wo mein Gehalt wie folgt zusammensetzt:
Am 06.09.2012
Tarif: 3155
AT-Zulage:368
Da wurde praktisch meine Leistungsbeurteilung in AT Zulage umgewandelt.
Darüber unterrichtet wurde ich nicht. Nur der neue Vertrag kam, den ich auch unterschrieben habe.
Ist das so rechtens, dass die Personalabteilung die Leistungsbeurteilung in AT-Zulage umwandelt?
Vielen Dank!
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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