Hohe der Notargebühren bei verkauf eines Grundstücks mit bestehendem Wohnrecht?

12. Juli 2013 16:38 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt C. Norbert Neumann

Zusammenfassung

Der Gegenstandswert der Notargebühren bemisst sich bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvettrages nach dem Kaufpreis.

An einem Grundstück mit Einfamilienhaus ist ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen.

Das Grundstück gehört dem A, Begünstigter des Wohnrechts ist B.

Wert des Grundstücks ohne Wohnrecht: 500.000 Euro.

Wert des Grundstücks mit bestehendem Wohnrecht: 200.000 Euro.

Nun kauf B von A das Grundstück für 200.000 Euro. (Das Wohnrecht bleibt betsehen.)

Frage: Was ist Gegenstandswert für die Notargebühren? 200.000 oder 500.000 Euro?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags bemisst sich der Gegenstandswert der Notargebühren am Kaufpreis. Dies sind bei dem von Ihnen dargestellten Fallbbeispiel 200.000,00 €

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Neumann, Rechtsanwalt

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