Überlassung der Wohnung/Ausgleich für Überlassung

26. Februar 2007 19:32 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Wenn ich beim Auszug aus der Wohnung (wir sind beide hälftige Eigentümer) diese meiner Frau zu Nutzung überlasse, habe ich dann einen Anspruch auf einen Teil
der ortsüblichen Miete, die meine Frau mir bis zur endgültigen Scheidung anteilmäßig begleichen muß ? Kann ich dies vom Unterhalt abziehen ?

26. Februar 2007 | 23:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehmen möchte:

Trennen sich die Eheleute und verbleibt einer der Ehegatten
in der bisherigen eigenen Wohnung bzw. gemeinsamen Haus, so wird der Vorteil der ersparten Miete - der sogenannte Wohnvorteil - in der Weise ausgeglichen, dass der Mietwert bestimmt und als Nutzungswert dem Einkommen desjenigen, der die Wohnung bewohnt, hinzugeschlagen wird. Hierbei sind die Aufwendungen und
Unterhaltungskosten abzuziehen, wobei als Aufwendungen auch die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten gelten.

Sind die Ehegatten Miteigentümer der Immobile wird in der Regel angenommen, dass der Verbleibende nicht das volle Eigentum nutzen würde, so dass nicht der volle Nutzwert in Ansatz zu bringen ist, sondern die ersparten Mietaufwendungen (nach anderer Auffassung wird der Nutzwert mit rund 1/3 des Einkommens geschätzt). Für den Zeitraum, für den Trennungsunterhalt verlangt werden kann, bestimmt sich der Nutzwert hingegen nach dem Mietzins, den der Ehegatte auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende angemessene kleinere Wohnung zahlen müsste (vgl. BGH NJW 2000, 284 ff. (286)).

Im Rahmen der Trennungsunterhaltsberechnung wird der Wohnwert der gemeinsamen Eigentumswohnung bzw. des gemeinsamen Hauses daher den Bedarf Ihrer Noch-Ehefrau in Höhe des Mietzinses für eine entsprechend kleinere eheangemessene Wohnung mindern.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Petry-Berger
Rechtsanwältin


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