Grundbucheintragung einer beschränkte persönliche Dienstbarkeit

5. Juni 2013 16:06 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke



1. Ich bin in Erbengemeinschaft mit meinen Geschwistern und meinem Vater Miteigentümer eines Grundstückes (neue Bundesländer). Das Grundstück hat eine Größe von 1700 qm und befindet sich im Innenbereich des Ortes nach § 34 Baugesetzbuch. Das Grundstück wird als Gartengrundstück genutzt. Es ist mit einer 110Kv Freileitung mittig überspannt. (Gebaut vor 1989) Im Jahr 2009 wurde eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (110 KV Freileitungsrecht) für das Energieunternehmen in das Grundbuch eingetragen. Das Energieunternehmen hat uns im November 2009 über die Eintragung informiert und eine Entschädigung in Höhe von 0,40 € pro qm angeboten. Wir haben dieses Angebot abgelehnt, da wir mit der Höhe der Entschädigung nicht einverstanden waren. In unserer Forderung gingen wir von einem Bodenrichtwert für Bauland aus und nicht wie angeboten für Gartenland.) Eine Einigung wurde nicht erzielt. Seitdem ruht die Angelegenheit.
Frage 1: Ist die Angelegenheit in der Zwischenzeit verjährt oder haben wir noch immer einen Anspruch auf Entschädigung? Wie verhält es sich mit der 3-jährigen Verjährungsfrist des Anspruchs?

2. Aktuell stehen wir kurz vor dem Abschluss eines Kaufvertrages mit der Bundesrepublik, da durch einen Teilbereich des Grundstückes eine Bundestraße gebaut werden soll.
Frage 2: Ist der Verkauf dieses Teilbereiches bzgl. eines möglicherweise noch vorhanden Anspruches gegenüber dem Energieunternehmen und den daraus resultierenden Verhandlungen mit selbigem von Bedeutung?

3. Im Zuge der Baumaßnahme (Straßenbau) wird die vorhandene Freileitung um 12 m versetzt. Die Überspannung betrifft wiederum den verbleibenden Restteil unseres Grundstückes. Damit wird das Restgrundstück von gut 900 qm wieder fast komplett überspannt und damit erneut entwertet.
Frage 3: Leitet sich daraus ein neuer Entschädigungsanspruch für uns ab?
Vielen Dank!

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