Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie eine Übertragung zum Nominalwert vornehmen, wird der deutsche Fiskus sicherlich von Schenkungen ausgehen.
Am sichersten wäre es, die Anteile bzw. die Limited bewerten zu lassen.
Für die steuerliche Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften kommen neben den Anschaffungskosten als Bewertungsmaßstäbe der gemeine Wert, der Teilwert und der Fremdvergleichspreis in Betracht.
Da die Limited auch ausschließlich in Deutschland tätig ist, kommt auf der Ebene der Limited deutsches Steuerrecht zur Anwendung, auch wenn Sie eine Steuererkläung in UK abgeben müssen. Auf der Ebene der Anteilseigner kommt es darauf an, wo die Anteilseigner/Gesellschafter wohnen.
Gerne kann ich im Rahmen der kostenfreien Nachfrage nochmals ergänzend Stellung nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre Antwort, leider ist diese noch nicht sehr hilfreich.
Eine Schenkung ist doch erlaubt? Wie könnte diese finanzamtfreundlich durchgeführt werden? Müsste hierzu auch der Wert der Gesellschaft wie von Ihnen beschrieben ermittelt werden?
Wer kann diese Wertermittlung durchführen, sodass diese nicht angefochten werden kann? Wie viel kostet eine Wertermittlung?
Zur Info: Die Stammeinlage liegt bei 1.000 EUR, welche von den 4 Gesellschaftern zu je 25% eingebracht wurde.
Die Nachfragen sind sehr umfangreich. Ich werde Ihnen nochmals per persönlicher E-Mail antworten und das Ergebnis hier kurz veröffentlichen.
Selbstverständlich sind Schenkungen erlaubt. Das Problem bei lebzeitigen Schenkungen ist jedoch, dass diese gerade unter nicht Angehörigen bzw. nicht verwandten Personen Schenkungssteuer auslösen. Dies ist oftmals nicht gewünscht.
Bei Ihrem Beispiel müssten Sie den Wert der Limited ermitteln um einen realistischen Kaufpreis für den Anteil zu ermitteln, damit keine Schenkungs(steuer) ausgelöst wird. Zur vereinfachten Wertermittelung können Sie einen Gutachter über die IHK beauftragen oder einen Wirtschaftsprüfer und teilen Sie dort mit, dass Anteile zur Übertragung an einer Limited zwischen den Gesellschaftern bewertet werden müssen. Die Kosten liegen hier sicherlich bei 2.000,-- €.