Zusatzkosten bei Zahnfüllungen; Einverständnis während Behandlung

20. April 2013 14:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Medizinrecht


Meine Tochter (20J) ging wegen Zahnschmerzen & füllungen zum Zahnarzt.
Sie wollte keine normalen Amalgamfüllungen , das hatte sie vorher angegeben (sie war 2010 schon Mal da in Behandlung).
Die erste Behandlung war am 5.2.2013 - die zweite dann am 8.2
Als sie am 8.2 im Wartezimmer war, (hatte wieder Beschwerden), sagte die Helferin, dass sie noch schnell was unterschreiben müßte - Einverständnis für Zusatzkosten von 240 EUR für die Kunststofffüllungen (Komposite).
Angesichts dass sie die Behandlung schnellmöglichst beenden wollte (auch angesichts dass sie wieder Beschwerden hatte) , hat sie das dann schnell unterschrieben...
Ich (Vater) habe dann die Rechnung erhalten...
Ich hatte mal gehört, dass man über Kosten, welche Krankenkassen nicht tragen VORHER beim Zahnarzt informiert werden muss und nicht während einer Behandlung.
ich habe dem Zahnarzt dies mitgeteilt und die Zahlung verweigert
Antwort: ihre Tochter wußte ja aus der 2010 Behandlung dass Zusatzkosten entstehen würde von daher sei das nicht notwendig gewesen und der vollständige Betrag zu bezahlen.
Müssen wir zahlen ?
Danke

Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119122 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Diesen Anwalt empfehle ich gern weiter. Er hat sehr ausführlich und hilfreich geantwortet. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Ein sehr kompetenter Anwalt der mir sehr geholfen hat. Nur zu empfehlen! ...
FRAGESTELLER
4,8/5,0
übersichtliche Antwort auf alle Fragen und kompetente Beratung ...
FRAGESTELLER