Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider sind medizinische Beratungen den Ärzten und therapeutische Beratungen den Psychotherapeuten vorbehalten. Das hat den Hintergrund, dass diese bei einer falschen Beratung versichert sind.
Sie dürfen daher zwar Videos machen und den Menschen helfen, dies aber nicht gegen Entgelt.
Ich finde die Idee toll, aber vielleicht hilft ja eine Ausbildung zum Heilpraktiker oder Ernährungsberater um genau den Menschen zu helfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Hallo und vielen Dank für die Antwort. Also in den Kursinhalten geht es nicht darum jemanden zu behandeln oder Beratend tätig zu sein - das sollte man den speziallisten überlassen. Hier ein Beispiel:
Max Mustermann traut sich nicht mehr alleine Auto zu fahren, weil er Angst davor hat, während der Fahrt eine Panikattacke zu bekommen. In meinem Kurs erfährt der Max dann, warum er überhaupt dieses Gefühl hat und was dabei in ihm passiert. Außerdem stelle ich ihm Therapiemöglichkeiten vor, die eventuell hilfreich sein könnten. Zudem bekommt der behandelnde Arzt einen separaten Log In für dieses "Patienenkonto", wo er den "Kursinhalt" einsehen kann.
In jedem Video kläre ich natürlich dem Kunden, dass der Inhalt nicht als Behandlung anzusehen ist, sondern nur als Lektüre dienen soll.
Es geht hauptsächlich dass sich diese Krankheit mit jedem unbehandelten Tag verschlimmert und man ca. 6 Monate auf einen Termin warten muss. Und jeder selbst kann einiges Unternehmen um ein Stück gesünder zu werden.
LG :)
Genau das ist er Punkt, in dem Moment, in dem Sie konkret auf seine Diagnose eingehen (denn Panikattacken rühren ja irgendwo her), beraten Sie. Wenn Sie also ermitteln, was er hat und ihm dann Therapiemöglichkeiten aufzeigen, geht das schon zu weit.
Es wäre nur möglich, wenn Sie quasi einen Kurs verkaufen, der einen Erfahrungsbericht Ihrerseits beinhaltet. Beachten Sie, dass selbst die Haftungsfreizeichnung nicht vor einer unbefugten Beratung schützt.
Wenn Sie es schaffen, den Kurs derart allgemein zu halten, sollten Sie diesen unbedingt vor Veröffentlichung anwaltlich einmal konkret durchprüfen lassen.