Problem mit Testamentsvollstrecker

22. Februar 2013 01:37 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ivo Glemser

Hallo, durch einen Todesfall im letzen Jahr, erbte meine Schwester und ich von unserem Vater ein Einfamilienhaus und mehrere Wohnungen. Derzeit wohne ich mietfrei ( zahle die nebenkosten) im Haus, um mich um die Hunde meines Vater zu kümmern. Meine schwester könnte auch im haus wohen, da die untere etage leer steht, sie das aber nicht will. Die Wohnungen sind vermietet. Es wurde im Testament eine testamentsvollstreckung angeordet (bis wir 28 bzw.32 sind), die von seinem Steuerberater durchzuführen ist. Im Testament steht geschrieben, dass der jährliche reinertrag bis März jeweils zur Hälfte an uns erben auszuzahlen ist, als Zusatz zur Beschreitung unserer Lebensunterhaltungskosten.

Jetzt meinte der testamentsvollstrecker, ich würde mietfrei im Haus wohen, das sei mein Teil als Zusatz meiner Lebensunterhaltungskosten.

Meine frage ist, geht das so bzw. habe ich trotz dem mietfreien wohnen, Anspruch auf den Teil des Reinertrags?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung gern nachfolgend beantworte.

"Meine frage ist, geht das so bzw. habe ich trotz dem mietfreien wohnen, Anspruch auf den Teil des Reinertrags?"

Testamente sind wie alle Willenserklärungen auszulegen. Dabei ist einzig der wahre Wille Ihres Vaters zu erforschen gem. § 133 BGB .

In einer ersten Stufe wäre zu prüfen, ob Ihnen und Ihrer Schwester der gesamte Reinertrag gemeinsam zustehen soll. Davon gehe ich nach Ihrer Schilderung aus.

In einer zweiten Stufe wäre zu prüfen, ob Ihr Vater Ihnen und Ihrer Schwester finanziell genau das Gleiche zukommen lassen wollte. Sollte dies der Fall sein, so könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass Sie sich mietfreies Wohnen in dem Haus auf Ihren Anteil am Reinertrag anrechnen lassen müssen. Hierzu müsste der genaue Wortlaut des Testaments geprüft werden. Aber selbst dann, wenn eine Anrechnung nach dem Willen Ihres Vaters erfolgen sollte, sehe ich noch die Möglichkeit, dass der Reinertrag Ihren Wohnvorteil der Höhe nach übersteigt und Ihnen zumindest ein Teil hiervon zusteht.

Ich empfehle Ihnen einen im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt mit der näheren Überprüfung des Testaments und der Argumentation des Testamentsvollstreckers zu beauftragen.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Bitte beachten Sie, dass meine Antwort nur eine erste Einschätzung darstellt. Dies kann eine persönliche Beratung regelmäßig nicht ersetzen.

Gern dürfen Sie sich zur weiteren Bearbeitung dieser Angelegenheit auch an unsere Kanzlei unter den angegebenen Kontaktdaten wenden.

Mit freundlichen Grüßen

- Ivo Glemser -
Rechtsanwalt

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