Konsequenzen bei Wegfall des Hofvermerkes im Grundbuch? /Höferecht

11. November 2012 19:38 |
Preis: 60€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Guten Tag

meinem Bruder wurde vor ca. 16 Jahren der elterliche Hof gemäß Höfeordnung übergeben, den er im Nebenerwerb bewirtschaftete.
Die weichenden Erben wurden gemäß § 12 der Höfeordnung abgefunden.
Nach wenigen Jahren wurden fast alle Maschinen und Geräte verkauft, alle Grundstücke wurden verpachtet.
Es wurden nun durch seinen Lebenswandel einiges an privaten Schulden angehäuft, Land wurde nach und nach versilbert, wobei Anfangs die weichenden Erben informiert und auch ordnungsgemäß nach § 13 nachabgefunden wurden.
Auf die letzten Landverkäufe, bin ich aber erst durch einen Anwalt, nach Grundbucheinsicht gekommen, es erfolgte die Nachabfindung.
Nach einem aktuellen Grundbuchauszug ist nun der Hofvermerk gelöscht worden, hat dieses irgendwelche Folgen für die weichenden Erben?
Merkwürdig ist auch, daß ein Kaufangebot eines Grundstückes (Datiert nach der 20-Jahresfrist) im Grundbuch nun doch plötzlich wieder gelöscht wurde.
Wie kann man hier Licht ins Dunkel bringen?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Den weichenden Erben stehen gemäß § 13 der Höfeordnung Abfindungsansprüche zu, falls der Hoferbe innerhalb von 20 Jahren nach dem Erbfall den Hof insgesamt oder zum Hof gehörende Grundstücke veräußert und die dadurch erzielten Erlöse insgesamt 1/10 des Hofeswertes übersteigen. Diese Frist ist hier noch nicht abgelaufen, da der Hof erst vor 16 Jahren im Wege der Erbfolge übergeben wurde. Ist ein Hofvermerk eingetragen, so spricht im Erbfall die Vermutung dafür, dass es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt und Sie als weichende Erben haben Abfindungsansprüche bis zu 20 Jahren nach dem Erbfall. Nach Ablauf der 20 Jahresfrist haben Sie somit nach der Höfeordnung sowieso keine Ansprüche mehr. Im Übrigen kann die Hofeigenschaft ohne Löschung des Hofvermerkes entfallen, wenn zb der Betrieb stillgelegt wird oder nach Antrag gelöscht wird, wenn der Hofwert unter 5.000 € sinkt.
Der Betrieb fällt somit nicht mehr unter die Höfeordnung und Sie können somit keine Abfindungsansprüche bei einem etwaigen Verkauf weiterer Grundstücke geltend machen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 11. November 2012 | 23:09

Guten Tag,

nur nochmal des besseren Verständnis wegen, es erwachsen keine Ansprüche durch Löschung des Hofesvermerkes, durch den Hoferben innerhalb der 20-Jahresfrist und es kann sich nicht nachteilig auf Nachabfindungsansrüche auswirken?
Ist es möglich die Sache eventuell auf Vorverkaufsverträge (Umgehungsgeschäfte)überprüfen zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. November 2012 | 05:32

Wenn der Hofvermerk innerhalb der 20 Jahresfrist gelöscht wird, erhalten Sie keine Ergänzungsabfindungsansprüche mehr. Umgehungsgeschäfte könnten Sie prüfen lassen.

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER