Ehegatten-Unterhalt - bin neu verheiratet

1. Dezember 2006 20:08 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Ich wurde 2002 geschieden.
Es existiert ein gerichtlicher Vergleich vom Sept. 2002, meiner geschiedenen Frau monatlich 120 € Unterhalt zu zahlen. Ein relativ geringer Betrag, weil ich damals arbeitslos und sehr verschuldet war.
Mein jüngster Sohn (geb. 29.1.1990) wohnt bei meiner Ex-Frau. Für ihn zahle ich 320 € Unterhalt. Er wird jetzt also 17, und besucht die Fachoberschule.
Beide wohnen weit weg von mir, in Bayern.
Zudem steht im Vergleich, dass ich meiner ExFrau noch 950€ rückwirkenden Unterhalt schulde. Zahlbar, sobald ich flüssig bin (durch Erbe etc.) Das ist noch nicht eingetroffen.
Ferner steht im Vergleich: wenn ich mal nicht bis zum 20. d.Monats überweise, sind 250€ Unterhalt statt 120€ fällig.
Kontakt zu Sohn und ExFrau besteht keiner. Über ihr Lebensumfeld ist mir nichts bekannt. Ich bin nun neu verheiratet.


Ich habe ihr geschrieben, dass ich ab Januar keinen Ehegatten-Unterhalt mehr zahle.

Meine Frage: Womit kann ich dies begründen?



Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Nach Ihrer Schilderung ist Ihre Ex-Frau im Besitz eines vollstreckbaren Titels (des gerichtlichen Vergleichs) über den Unterhalt. Sie sollten daher die Unterhaltszahlungen nicht einfach einstellen, denn dann setzen Sie sich der Gefahr einer Zwangsvollstreckung aus.

Sie haben zunächst das Recht, von Ihrer Ex-Frau Auskunft darüber zu verlangen, wie es um ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bestellt ist. Anschließend können Sie beurteilen, ob Sie ihr nach wie vor zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind. Sollten Sie sich dann nicht alsbald mit Ihrer Frau gütlich verständigen können, sollten Sie eine Abänderungsklage betreffend den gerichtlichen Vergleich erheben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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