Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist das Vorgehen gegen eine Benotung oder Bewertung als äußerst schwierig und in der Regel wenig Erfolg versprechend zu klassifizieren.
Während einzelne Benotungen in der Schule rechtlich nicht anfechtbar sind, können Eltern oder volljährige Schüler gegen Jahres- und Abschlusszeugnisse, insbesondere gegen die Entscheidung über die Nichtversetzung Widerspruch einlegen. Einzelnoten im Zeugnis sind nur ausnahmsweise dann mit dem Widerspruch anfechtbar, wenn sie als solche, zum Beispiel bei der Zulassung zum Studium oder für den Zugang zum Beruf, unmittelbar rechtserheblich sind.
Der Widerspruch ist der erste Schritt im Rechtsschutz gegen die meisten Entscheidungen von Behörden. Grundvoraussetzung ist, dass die Entscheidung, gegen die Sie sich wenden wollen, ein so genannter "Verwaltungsakt" ist, was für die Zeugnisvergabe zutrifft. Mit dem Widerspruch leiten Sie das Widerspruchsverfahren ein, in dem die Entscheidung noch einmal auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wird.
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs ist zunächst die Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat.
Sollte Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden, oder in Ihrem Bundesland kein Vorverfahren durchzuführen sein, wäre Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Gericht überprüft die Entscheidung jedoch nur darauf, ob:
- die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden,
- die Rechtsvorschriften richtig angewendet wurden, z.B. ob ein bestehender Ermessensspielraum auch ausgeübt wurde,
- bei der Entscheidung vom richtigen Sachverhalt ausgegangen wurde,
- die allgemein gültigen Bewertungsmaßstäbe eingehalten wurden,
- keine sachfremden und willkürlichen Erwägungen bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben,
- der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet wurde.
Hierbei räumen die Gerichte den Bewertern in der Regel einen weiten Ermessensspielraum ein.
Sollte die Bewertung Ihres Kindes einen der vorstehenden gerichtlich überprüfbaren Bewertungsmaßstäbe verletzen, so könnte diese Bewertung erfolgreich angegegriffen werden.
Wann jedoch eine zu beachtende Wertung in eine diskriminierende oder unsachliche Äußerung umschlägt ist für jeden Einzelfall festzustellen.
Sie sollten sich daher zunächst an den Schulleiter mit ihrem Anliegen wenden. Sollte von dort keine Abhilfe erfolgen, sollten Sie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder einen Kollegen welcher sich auf dem Gebiet der Anfechtung von Bewertungs- und Prüfungsentscheidungen spezialisiert hat beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt Bau- u. Architektenrecht, Miete- u. WEG Torsten Vogel, Rechtsanwaltogel
Schulrecht: Die Würde des Kindes angreifendes Grundschulzeugnis
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Torsten Vogel
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Sohn hat mit Abschluss der 1. Klasse ein meines Erachtens unakzeptables Zeugnis erhalten, dass seine Würde als Mensch angreift. Unser Sohn hat Schwierigkeiten mit seiner Integration in den Unterricht, wenngleich er intellektuell die Unterrichtsinhalte gut bis sehr gut erfasst. Wie kann es sein, dass ein Kind, welchem in den ersten Klassen Spass am Lernen vermittelt werden soll, das schulische Umfeld jedoch von Gewalt (unser Sohn hat uns erzählt, in der Schule herrscht Krieg und das in der 1. Klasse) und die pädagogischen Umgangsformen mancher Lehrer durch Anschreien der Kinder geprägt ist, die Unfähigkeit des Lehrpersonals sich in einem Zeugnis eines 6jährigen Kindes niederschlägt. Unser Sohn reagiert nicht verwunderlich daher häufiger mit Arbeitsverweigerung und Unbeherrschtheit im Unterricht. Man kann dem Zeugnis deutlich entnehmen, dass die Klassenlehrerin und die Deutschlehrerin offenkundig Probleme mit unserem Sohn haben, während die Mathelehrerin eine objektive, die Leistungen unseres Sohnes würdigende Benotung dargestellt hat. Ihm dann schließlich in den Kopfnoten die schlechteste Benotung wie einem Schwerverbrecher zuteil werden zu lassen, halte ich für unwürdig und wenig motivierend; so heißt es: "das Sozial- und das Arbeitsverhalten entspricht nicht den Erwartungen". Verwunderlich nur, dass er den Unterrichtsstoff wie bereits oben erwähnt gut bis sehr gut erfasst. Ich frage mich, was Begriffe wie "Unlustverkundungen oder "Wutausbruch" in einem Zeugnis zu suchen haben. Jeder Mensch hat m.E. ein Anrecht auf ein die Würde des Menschen nicht antastbares Zeugnis. Letztlich wird hier ein junger, wissbegieriger Mensch durch überforderte Pädagogen zunichte gemacht und ich gehe davon aus, dass er für sein Leben (zumindest in der Grundschule) kein Bein mehr auf den Boden bekommt. Ich hätte gerne gewusst, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, da ein Gespräch mit der Klassenlehrerin aussichtslos ist. Das Zeugnis ist offenkundig die Quittung diverser Gespräche mit der Klassenlehrerin.
Besten Dank für Ihre Mühe.
Kind Kind Sohn Schule
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