Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Sie sprechen von einer „üblen Nachrede“, führen weiterhin aus, dass Ihr Projektleiter schlecht über sie gesprochen habe. Ich vermag nicht genau zu erkennen, was denn vorgetragen wurde, was genau also den von Ihnen gemachten Vorwurf ausmachen soll. Vielleicht können Sie das für eine abschließende Stellungnahme verdeutlichen. Wenn sich anhand des Gesprächs mit dem Abteilungsleiter aber ehrverletzende bzw. unwahre Aussagen ergäben, könnten sie sowohl strafrechtlich dagegen vorgehen als auch zivilrechtlich Unterlassung begehren (dafür gäbe es auch Schmerzensgeld).
Wenn natürlich die nicht erfolgte neue Vertragslaufzeit auf obiges zurückzuführen ist, sollten Sie mit dem Arbeitgeber (vielleicht dem Firmenchef) sprechen, und ihm verdeutlichen, was der Projektleiter „für ein Spiel spielt“. Daraus folgt aber auch keine Verlängerung Ihres Vertrages. Die Frage ist auch noch, ob Sie angesichts der ggf. „geplanten“ Perspektivenlosigkeit Ihres Projekts mit Unterlassungen weiter kämen. Denn grds. ist der Arbeitgeber ja nicht verpflichtet, auch ohne die Vorgeschichte, zum Teil ist es auch gar nicht möglich, eine neue Befristung anzunehmen. Auch ein reguläres Arbeitsverhältnis muss nicht geboten werden.
Die Frage nach der Befristung könnte noch weiter helfen, tragen Sie bitte noch nach, ob diese an bestimmte Gründe gekoppelt waren oder welche berufliche Perspektive ggf. den Befristungen vorhergingen (in demselben Unternehmen).
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
Sehr geehrter Herr Hinrichs,
tja, auf die Idee, das ich mit dem Firmenchef sprechen könnte, bin ich natürlich selbst auch gekommen. Aber die Frage war, welche formalen Argumente / Verfahren gibt es, die ich in dem Gespräch verwenden kann. Was wären konkrete Schritte?
Bei dem Vorwurf meines Projektleiters ging es um eine absolute fachliche Bagatelle, die keinerlei Relevanz für das Projekt selbst hatte und zudem auch eine falsche Behauptung war. Es geht auch eher um das Verfahren, mir trotz einer Aufforderung diese Kritik nicht mitzuteilen, sondern sie erst im Gespräch mit dem Abteilungsleiter zu instrumentalisieren. Das unterstützt meine Vermutung, dass es sich um eine Intrige handelt, um das Budget nicht zu überschreiten.
Die Befristung war projektbezogen und enthielt (wie bereits erwähnt) in den beiden Verträgen eine unterschiedliche Stellenbezeichnnung.
Mit freundlichen Grüßen
P.S. Nichts gegen Textbausteine, aber beim Durchlesen meiner Anfrage hätte Ihnen eigentlich mein Hinweis auf eine Schwangerschaft auffallen müssen und damit, dass die Anrede "Sehr geehrter Herr" nicht passt.
Sehr geehrte Dame,
danke für Ihre Nachfrage. Sie haben Recht mit der geschlechtsspezifischen Sache, bitte sehen Sie mir dies nach.
Sie haben hier rechtliche Schwierigkeiten für Ihr Begehren, wenn auf eine Verlängerung eines nur befristeten Arbeitsverhältnisses kein Anspruch besteht. Nur bei einem Anspruch würden Ihnen die von Ihnen behaupteten „Bagatellvorwürfe“, eine Rolle spielen, nur dann könnte aus der „arglistigen Verhinderung der Verlängerung“ (wie Sie es im Kern sehen) ein Anspruch hergeleitet werden. Die hier vorliegende, offenbar sachgrundbezogene Befristung läuft mit Abschluss des Projekts einfach aus. Einen Anspruch auf Verlängerung hätten Sie nämlich auch ohne Probleme mit den Vorgesetzen gerade nicht.
Daher kann ich Ihre Frage nach „formalen Argumenten/Verfahren“ nicht zwingend positiv beantworten. Soweit die konventionelle Denkweise. Es wäre aber ein konkreter Schritt, unter Berufung auf eine mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu vereinbarende Diskriminierung bzw. sittenwidrige Behandlung / Schädigung eine realistische Drohkulisse aufzubauen, um dann mit den Verantwortlichen nochmals Argumente auszutauschen, sicherlich auch, anzudrohen, vor dem Arbeitsgericht Klage einzureichen wegen des Vorgehens (fußend auf unwahren Behauptungen). Sie könnten auch strafrechtliche Schritte prüfen gegen die üblen Nachreden. Sie könnten sich noch an die Presse wenden; es wird allerdings nichts daran ändern, dass ein Anspruch auf die Verlängerung nicht besteht.
Wenn dies alles scheitert, wäre eine Schmerzensgeldklage (gerade bei Schwangerschaften können entsprechende Vorgehen immens körperlich gefühlt werden) noch eine interessante Alternative (jedenfalls als Trostpflaster).
Ich hoffe, dies war Ihnen etwas konkreter.
Hochachtungsvoll