Faktor zur Berechnung der Auszahlung des Resturlaubs

26. März 2012 17:43 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich habe mein Angestelltenverhältnis gekündigt, mein Arbeitgeber hat beschlossen, mir meinen Resturlaub von 11 Tagen auszuzahlen, womit ich auch einverstanden bin. Nun hat er die Urlaubsabgeltung folgendermaßen berechnet:

Monatsbrutto / 30 x 11 Tage

Ich bin mir nun unsicher ob die 30 Tage korrekt sind, oder ob bspw. 21,75 korrekt wären, da hier ja die Wochenenden nicht mit berücksichtigt werden sollen.

26. März 2012 | 19:13

Antwort

von


(219)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt:

Die von Ihrem Arbeitgeber vorgenommene Abrechnung ist nicht korrekt, da er Ihnen nicht 11 Kalendertage, sondern 11 Arbeitstage auszahlen muss.

Es ist das Entgelt zu zahlen, das pro Arbeitstag vom Arbeitgeber geschuldet war. Sofern in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ein Stundenlohn vereinbart war, ist dieser Betrag mit dem Tagesstundensoll zu multiplizieren. Bsp. 8 Stunden/Tag bei einem Stundenlohn von 10,00 Euro ergibt den Betrag von 80,00 € pro Tag. Für 11 Tage stünden Ihnen dann 880,00 Euro brutto zu.
Bei einem fest vereinbarten Monatslohn, der für jeden Monat gleich ist (ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Anzahl der Tage pro Monat), geht man rechnerisch davon aus, dass der Monat durchschnittlich gerundet 4,3 Wochen (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) hat. Wenn arbeitsvertraglich eine 5-Tage-Woche vereinbart war, dann ergibt sich rechnerisch bei jahresdurchschnittlich 4,3 Wochen je Monat folgende Berechnung: Der vereinbarte Monatslohn geteilt durch 4,3 ergibt den Wochenlohn. Dieser wiederum geteilt durch 5 ergibt den rechnerischen Tageslohn. Bei einer 5-Tage-Woche stünde Ihnen somit ein Resturlaubsanspruch von 21,5/11 Tagen zu.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

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