Arbeitszeugnis überprüfen oder umformulieren

21. Februar 2012 18:44 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maike Domke

Hallo, ich würde gerne wollen das mein Arbeitszeugnis geprüft wird welche note es wäre oder was man vielleicht besser umformolieren sollte

Herr XXX, geboren am XX.XX.XXXX in XXXXX war vom XX. September XXXX bis 31.01.20XX als Verwaltungskraft und Vertriebsassistent in unserem unternehmen tätig.

Unsere Produktpalette reicht von Zeitarbeit einschließlich der Abwicklung und Koordination aller Zeitarbeitseinsätz(On_Site_Management) üner Interim Management, Direktvermittlungen bis hin zum Outsourcing von Personalaufgaben.
Hauptaufgaben in dieser großem Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung ausgestatteteb Position waren:

- Mitarbeiterverwaltung
-Lohnabrechnungsvorerstellung
- Arbeitsvertragserstellung
- Anlegen und Pfele der Personalakten per E-Akte
- Bewerbermanagement
- Personalverwaltung
- Betreuung von Kunden und Mitarbeitern
- Rekrutierung und Personalauswahl
- Führen von Bewerbungsgesprächen
- Seit Juli 2011 führen der Außenstelle xx
- Kontaktaufnahme und -pfelge zu Firmen und Institutionen


Herr XX identifizierte sich mit seiner Aufgabe und zeigte Leistungsbereitschaft und Einsatzfreude. Aufgrund seiner guten Auffassungsgabe arbeite er sich schnell in ein Aufgabengebiet ein und beherrschte seinen AUfgabenbereich umfassend und sicher.

Die Arbeitsweise von Herrn XX war geprägt von Zuverlässigkeit, Systematik und Effizienz.

Darüberhinaus verfügt er über umfassende Fachkenntnisse, die er durch Teilnahme an Schulungen und Workshops erweitert und aktualisiert hat.

Gegenüber Vorgesetzten zeigte Herr XX eine hohe Kooperationsgereitschaft und wurde als engagierter und loyaler Mitarbeiter geschätzt. Aufgrund seines freundlichen, kollegialen Verhaltens uns seiner Hilfsbereitschaft war er nicht nur bei Koleginnen und Kollegen beliebt und angesehen, sondern findet als Ansprechpartner auch von Seiten der zuständigen Mitarbeiter bei unseren Geschäftspartner hohe Anerkennung.

Herr XX scheidet zum 31. XX.20XX auf eigenen Wunsch aus unserem Unternnehmen. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen Herrn XX weiterhin alles Gute.

Sehr geehrter Fragesteller,

ich würde Ihr Zeugnis zwischen der Schulnote gut und befriedigend einordnen, wobei die eher guten Aspekte überwiegen. Es ist alles in allem ein gutes Zeugnis, mit dem Sie zufrieden sein können.

Verbessern könnten Sie das Zeugnis, indem Sie die altbekannten Formulierungen wie "vollste", "sehr", "stets" etc. Es fehlen die typischen Formulierungen, die ein sehr gutes Zeugnis ausmachen. Möglicherweise liegt dies aber auch daran, dass der Zeugnisersteller ein Laie auf diesem Gebiet ist und es einfach nicht besser wusste.

Mir ist außerdem aufgefallen, dass Sie ein sehr großes und verantwotzungsvolles Aufgabengebiet haben/hatten und dem wird Ihre Beurteilung vom Umfang und dem Bezug zu den einzenen Tätigkeiten überhaupt nicht gerecht. Es wird überhaupt nicht darauf eingegangen, wie Sie mit der Personalverantwortung umgehen, wie Sie Bewerbergespräche führen usw. Hier muss unbedingt noch nachgebessert werden, um sich mit diesem Zeugnis auf eine ähnlich Stelle bewerben zu können.

Gern stehe ich Ihnen für die Erstellung eines Zeugnisses zur Verfügung.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER